Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Foto: Imago/Rene Traut

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt seit Juni deutlich mehr Tariflohn. Darin enthalten ist eine Inflationsprämie von 3000 Euro, die auch Pensionäre bekommen. Rentner dagegen gehen nach dem Willen der Bundesregierung komplett leer aus. Wir erklären, warum das so ist.

Die Kritik am kategorischen Nein der Bundesregierung zur Inflationsprämie für Rentner reißt nicht ab. Im Netz wird hoch emotional und teilweise sehr polemisch und mitunter unter der Gürtellinie diskutiert und fleißig gepostet. Vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz, das Gesicht der Ampelkoalition bekommt sein Fett weg. Bahnt sich da schon der nächste PR- und Image-Gau für die Ampelregierung und ihren Lotsen an?

Was ist die Inflationsprämie?

Der Bundestag hatte die Inflationsprämie im Oktober 2022 beschlossen. Foto: dpa/Michael Kappeler

Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Diese wird auch Inflationsprämie, Inflationsausgleich oder Inflationszulage genannt.

Wie argumentiert der Sozialverband VdK?

Für den Sozialverband VdK ist die Entscheidung der Bundeseregirung ein „unsägliches Signal“. Foto: Imago/Rene Traut

Der Sozialverband VdK fordert die Ampelkoalition ultimativ auf, die steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro auch Rentnern zukommen zu lassen, so wie es für pensionierte Beamte vorgesehen ist. „Wer nur von einer kleinen Rente lebt, hält eine Inflationsprämie für Pensionäre des Bundes für absolut unangemessen“, sagt Verbandspräsidentin Verena Bentele zur Begründung. Für den Verband sei das ein „unsägliches Signal“.

Die diesjährige Rentenerhöhung zum 1. Juli beläuft sich auf 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. „Doch bei einer Inflation von über sechs Prozent haben die Rentnerinnen und Rentner de facto immer weniger im Einkaufskorb“, erklärt Bentele, die auch bayerische VdK-Landesvorsitzende ist. „Das Geld reicht bei denen mit kleinen Renten und ohne weitere Einkommensquellen kaum noch für Lebensmittel, Energie und die Zuzahlungen zu Medikamenten.“

Die Ampelkoalition hat das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Ländern für die Beamten übernommen. Im Gesetzentwurf ist auch die Inflationsprämie für aktive und pensionierte Beamte vorgesehen. Bentele weist darauf hin, dass die gesetzlichen Renten ohnehin niedriger sind als die Beamtenpensionen.

Warum bekommen Pensionäre die Inflationsprämie?

Zwei Rentner/Pensionäre sitzen auf einer Bank. Foto: dpa/Sebastian Kahnert
  • Das Pensionäre eine Inflationsprämie vom Staat ausgezahlt bekommen, hat mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu tun. Dieser wird auch auf die Bundesbesoldung sowie die Bundesversorgung – und damit auch auf Pensionäre - übertragen. Einen Gesetzentwurf zur Anpassung hat das Bundesinnenministerium (BMI) schon im Juni veröffentlicht.
  • Empfänger von Versorgungsleistungen – also auch Pensionäre – erhalten eine Inflationsprämie in Abhängigkeit zum jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
  • Der sogenannte Ruhegehaltssatz nach der Dienstzeit von Beamten steigt bei Vollzeit jedes Jahr exakt um 1,79375 Prozent. Dieser Satz ist auf maximal 71,75 Prozent begrenzt und wird nach einer Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren erreicht. Der Mindestsatz liegt bei 35 Prozent. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt derzeit bei 68 Prozent.

Was sagt Kanzler Olaf Scholz?

Zu den Forderungen nach einer Inflationsausgleisprämie auch für Rentnerinnen und Rentner hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits am 1. Mai 2023 geäußert. Bei einem Bürgerdialog in Rheinland-Pfalz reagierte er auf eine entsprechende Publikumsfrage so:

„Na ja, rechnen Sie mal die Zahl der Millionen Rentner mal 3000 Euro – und dann setzen Sie sich ganz langsam hin.“ Bei rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland und 3000 Euro pro Empfänger wären das 63 Milliarden Euro. Scholz zufolge „eine ziemliche Summe Geld“.

Wie hoch ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst?

Eine Frau demonstriert am 22. April 2023 in Potsdam vor Beginn der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt seit Juni 2023 deutlich mehr Geld. Nach monatelangem Ringen im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst hatten sich die Verhandlungspartner der Gewerkschaften (Verdi/dbb/EVG)und Arbeitgeber von Bund und Kommunen am 23. April 2023 auf den höchsten Tarifabschluss seit Jahrzehnten geeinigt.

Für die über 2,4 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen bedeutet das angesichts der hohen Inflation eine deutliche finanzielle Entlastung.

Wie hoch ist Inflationsprämie im öffentlichen Dienst?

Die Kosten für den Tarifabschluss belaufen sich laut dem Geschäftsführender Direktor des kommunalen Spitzenverbands, Burkhard Müller, bundesweit für alle Kommunen zusammen auf bis zu 22 Milliarden Euro. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Ein wichtiger Punkt des Abschlusses im öffentlichen Dienst beinhaltet diese steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro in mehreren Stufen.

Die Voraussetzungen werden geregelt in einem „Tarifvertrag zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise/Inflationsausgleich“.

Hier ein Überblick über die Beschlüsse:

  • Die erste Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro erfolgte im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.
  • Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Ab März 2024 soll es als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Lohn geben.
  • Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro brutto erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung im öffentlichen Dienst soll 24 Monate betragen.

Wer ist von der Tarifsteigerung betroffen?

Die Steigerung der Einkommen gilt für Angehörige zahlreicher verschiedener Berufe im öffentlichen Dienst – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten.

Es geht um das Einkommen von über 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber und 134 000 des Bundes. Für die Arbeitnehmer der Länder – wie zum Beispiel Polizisten oder Lehrer – gilt jedoch ein eigenständiger Tarifvertrag (TV-L – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder).

Wer erhält die Inflationsprämie im Öffentlichen Dienst?

Im Öffentlichen Dienst wird die Inflationsprämie grundsätzlich durch Tarifverträge (für Angestellte) und durch Gesetze (für Beamte) geregelt. Zu diesen Beschäftigten gehören . . .

  • Angestellte von Bund/Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände/VKA)
  • Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und am Stichtag 1. Mai 2023 beschäftigt sind, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikanten, die abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro erhalten.
  • Teilzeitkräfte, die Sonderzahlungen anteilig nach ihrer Wochenarbeitszeit erhalten.