
Urteil in Greifswald Kind stirbt nach Bad an Verbrühung – Mutter erhält Bewährungsstrafe
Eine 28-Jährige hat ihre kleine Tochter zu heiß gebadet, das Kind stirbt an den Verbrühungen. Das Amtsgericht Greifswald hat die Frau wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.