Der Feuersee ist von einer dünnen Eisschicht bedeckt. Foto: Fotoagentur Stuttgart/Andreas Rosar

Frost in Stuttgart – das bedeutet auch: Still und starr liegen die Seen. Doch die Winteridylle hat auch ihre Tücken.

Ein paar Tage Frost und schon liegt auf Stuttgarts Seen eine Eisschicht. Beim Spaziergang kommt der ein oder andere vielleicht auf die Idee, ein paar Schritte auf die Eisfläche zu wagen.

Doch darf man das überhaupt? Die Stadt Stuttgart gibt Antworten.

Wann ist Eislaufen auf Stuttgarts Seen erlaubt, wann verboten?

Die Antwort ist einfach: „Das Betreten der zugefrorenen Seen ist grundsätzlich laut Polizeiverordnung verboten“ stellt Lisa Elbin, Mitarbeiterin in der Pressestelle der Stadt Stuttgart, klar.

Warum gibt es ein generelles Verbot?

Die Landeshauptstadt misst wegen des generellen Verbots auch die Dicke des Eises nicht – damit weiß dann auch keiner, ob die Eisschicht reicht, um einen Menschen oder gar mehrere sicher zu halten.

Verlockend – aber verboten: Ein Spaziergang auf dem Eckensee. Foto: Fotoagentur Stuttgart/Andreas Rosar

Wird das Verbot kontrolliert?

Zwar kann die Polizei bei einem Verstoß gegen das Betretungsverbot ein Bußgeld von etwa 50 Euro verhängen. Allerdings verfügt sie einem Sprecher zufolge nicht über die notwendigen Kapazitäten, um alle Seen zu kontrollieren. Die Stadt setzt deshalb darauf, dass sich die Menschen in ihrem eigenen Interesse vernünftig verhalten.

Wer trägt die Kosten im Schadensfall?

Wer sich trotz Verbot aufs Eis begibt, kann im schlimmsten Fall einbrechen. Unterkühlung oder Ertrinken können die Folge sein. Kommt es zu einem Rettungseinsatz, muss der Betroffene die Kosten hierfür selbst tragen.