In Auenwald stürzten massive Bäume auf eine Straße, schweres Gerät kam zum Einsatz, um diese wieder freizubekommen. Foto: 7aktuell/Alexander Hald

Wenn ein Unwetter Schäden verursacht, ist guter Rat oft teuer. Ein Experte erklärt, wie Betroffene reagieren sollten und wer für entstandene Schäden aufkommen muss.

Es kann so schnell gehen: Nach Jahrzehnten des Wachstums, Schattenspendens, Vögelnistens, Grünens und Blühens kommt ein Sturm, und mit einem Krach liegt der Baum darnieder. Das Unwetter, das in der Nacht auf Freitag über die Region hinweggezogen ist, hat wieder einmal gezeigt, welche Wucht derartige Gewitter entwickeln können. Etliche Bäume stürzten um. Doch was ist in einem solchen Fall zu tun? Unsere Übersicht zeigt einige Punkte, die von Sturmschaden Betroffene beachten sollten.

Mieter sollten Sturmschäden bei ihrem Vermieter melden Wer in einer Mietwohnung lebt und bemerkt, dass ein Sturm daran Schaden anrichtet, dem rät Ottmar Wernicke vom Verband Haus & Grund Württemberg, grundsätzlich schnell dem Vermieter Bescheid zu geben. Ist der jedoch nicht zu erreichen, dürften Mieter im Notfall auch ohne Rücksprache die Feuerwehr rufen. „Wenn es der Schadensminderung dient, dann müssen Mieter auch nicht für die entstandenen Kosten aufkommen“, sagt Wernicke.

Wer muss einen umgekippten Baum beseitigen lassen? Wer einen umgestürzten Baum beseitigen lassen beziehungsweise die Kosten dafür tragen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Nicht immer zahlt eine Versicherung: Landet der Baum nur auf dem eigenen Grundstück, ohne etwas zu beschädigen, werden die Kosten für die Beseitigung nur dann von der Versicherung übernommen, wenn eine entsprechende Police im Vertrag enthalten ist. Doch was, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück landet, womöglich gar Schäden an dessen Eigentum verursacht? Ottmar Wernicke erklärt, dass hier der Eigentümer des Grundstücks in der Pflicht sei, auf dem der Baum ursprünglich gestanden hat. Dieser sei verpflichtet, den entstandenen Schaden beziehungsweise die Beseitigung des Baums zu bezahlen.

Manche Sturmschäden können durch Vorsorge vermieden werden Am besten ist es natürlich, wenn bei einem Sturm gar niemand Schaden nimmt. „Schließlich gibt es die Verkehrssicherungspflicht“, erklärt Wernicke. Wer zum Beispiel einen nicht mehr standfesten Baum stehen lasse oder ignoriere, dass von losen Ziegeln auf dem Dach eine Gefahr ausgehe, könne gegen diese verstoßen. „Daher sollte man Bäume regelmäßig auf Standfestigkeit prüfen lassen“, sagt Wernicke. Das ist auch im Versicherungsfall wichtig: Wurde die Sorgfaltspflicht vernachlässigt, kann es sein, dass eine Gebäudeversicherung nichts zahlt – dann wäre der Fall etwas für eine Haftpflichtversicherung.

Sicherheit geht vor: Bei Sturmschäden lieber Profis engagieren Auf keinen Fall sollten Laien – ob Mieter oder Hauseigentümer – während eines Sturms aufs Dach klettern oder sich in Gefahr begeben. „Gerade, wenn der Sturm noch tobt, könnte man selbst abstürzen“, warnt Wernicke. Solche Arbeiten sollten Fachleuten überlassen werden – im schlimmsten Fall, etwa bei einem abgedeckten Dach, der Feuerwehr. „Das sollte jemand mit einem Steiger oder gar einem Kran erledigen.“

Aber auch wenn der Sturm schon vorüber ist, sollte man vorsichtig sein. Umgestürzte, entwurzelte oder geknickte Baumstämme können unter starken Spannungen stehen, die sich beim falschen Sägen katapultartig entladen und lebensgefährliche Verletzungen verursachen können.

Die richtige Versicherung hilft – hoffentlich – im Ernstfall Wer im Zweifel nicht auf einem Sturmschaden sitzen bleiben will, sollte sich nach einer passenden Versicherung umsehen. „Wichtig ist, dass diese auch Elementarschäden abdeckt“, sagt Wernicke. Dazu gehören Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und sogar Vulkanausbrüche. Aber aufgepasst: Viele Versicherungen zahlen erst nach Schäden ab Windstärke 8.