Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Foto: IMAGO/Jörg Krauthöfer

Die Regierung plant, die Rechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs zu stärken. Dazu gehöre unter anderem ein Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern, erklärt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus.

Die Regierung will die Rechte von Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken und unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern einführen. Es gehe um ein „Recht auf Sichtbarmachen“, sagte dazu die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Wochenende. Dazu gehöre etwa der Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern.

„Wenn jetzt der Bund dies für seine Zuständigkeit einmal durchdekliniert, gehe ich davon aus, dass die Länder nachziehen für ihre Zuständigkeitsbereiche“, sagte Claus weiter. Sie sieht in dem neuen Gesetz, das nach Informationen der Funke-Zeitungen kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht, eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Betroffene sollen auch besser beraten werden, wie sie Akteneinsicht bekommen und wo sie Unterstützung erhalten, falls das nicht klappt.

In dem Gesetz soll auch Claus’ Amt durch eine gesetzliche Verankerung gestärkt werden, ebenso wie der Betroffenenrat als beratendes Gremium und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Geplant ist dem Bericht zufolge nach Claus’ Worten eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag und „idealerweise auch gegenüber dem Bundesrat“. Um valide Zahlen zu bekommen, ist demnach außerdem eine groß angelegte Befragung von neunten Klassen geplant.