Der 13-jährige Junge, der einen obdachlosen Mann in Dortmund getötet haben soll, ist in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden (Symbolfoto). Foto: Imago images/Rolf Poss

Ein Junge soll einen obdachlosen Mann am Dortmunder Hafen erstochen haben. Das strafunmüdige Kind kann strafrechtlich nicht belangt werden. Konsequenzen werden dennoch gezogen.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Obdachlosen am Dortmunder Hafen ist der 13-jährige Tatverdächtige in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden. Das teilte ein Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft am Montag (8. April) mit.

Das Jugendamt habe den strafunmündigen Verdächtigen seit Freitag (5. April) dort untergebracht. Der Minderjährige steht im Verdacht, den obdachlosen Mann bei einem Streit mit einem Messer erstochen zu haben.

Zufällig auf das Opfer getroffen

Der 13-Jährige traf demnach zusammen mit drei weiteren Minderjährigen am vergangenen Donnerstag (4. April) am Dortmunder Hafen zufällig auf den Obdachlosen. Er soll den Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen erstochen haben. Einer der Begleiter des 13-Jährigen habe die Tat mit einem Handy gefilmt. Zu der Gruppe gehörten außerdem och zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.

Die vier Minderjährigen waren vom Tatort geflohen, Minuten später aber vorläufig festgenommen worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand sei nun davon auszugehen, dass sie „zufällig am Hafen auf das Opfer trafen“. Im Vorfeld der Gewalttat habe es eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem 13-jährigen Kind gegeben.

Der Tatort: Der Dortmunder Hafen aus der Luft. Foto: dpa/Bernd Thissen
Auf dem Hafengelände sichert die Kriminalpolizei in einem Tatort-Schutzzelt Spuren. Bei einer Auseinandersetzung im Dortmunder Hafen ist am Donnerstag ein Mensch nach einer Gewaltanwendung gestorben. Foto: Wickern/news4 Video-Line TV/dpa

Zeugen riefen die Polizei

Der Junge habe dann mit einem Messer zugestochen, wie das Video zeige, schilderte Staatsanwalt Henner Kruse den Tathergang Das Opfer war einige Stunden nach der Tat als ein 31 Jahre alter Mann identifiziert worden, der zuletzt keinen bekannten Wohnsitz hatte. Zeugen hatten eine Auseinandersetzung beobachtet und die Polizei gerufen.

Das Opfer sei im Zuge der Auseinandersetzung ins Hafenbecken gefallen, habe noch an einer Leiter aus dem Kanal klettern und um Hilfe rufen können. Der 31-Jährige sei trotz Reanimationsmaßnahmen eines Notarztes noch am Tatort gestorben.

Täter kann strafrechtlich nicht belangt werden

Polizeitaucher suchen im Hafen und Hafenbecken nach Spuren. Foto: dpa/Justin Brosch

Der Junge kann wegen seines Kindesalters strafrechtlich nicht belangt werden. Die beiden 13-Jährige waren bereits nach ihrer Anhörung aus dem Polizeigewahrsam entlassen und ihren Eltern übergeben worden. „Das Jugendamt ist informiert“, erklärte Kruse.

Ein Polizeihund spürte die mutmaßliche Tatwaffe in der Nähe des Tatorts auf. Eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf. Die Jugendlichen hatten sich den Angaben zufolge anwaltlich vertreten lassen. Sie wurden am Freitag vernommen. Im Anschluss wurden auch sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

„Eine Beteiligung an der Straftat des Kindes ist aktuell nicht anzunehmen.“ Das Video, das die Tat zeige, stamme vom Handy des 14-Jährigen, erklärte Staatsanwalt Kruse.