Ziel ist auch eine forcierte Abschiebung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern. (Symbolbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch die bis zuletzt hochumstrittene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde gebilligt.

Der Bundesrat hat am Freitag zwei weitere Bausteine der neuen Migrationspolitik der Ampel-Koalition gebilligt. Während die von Anfang an umstrittene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in der Länderkammer am Freitag noch zu einem Schlagabtausch führte, wurden gegen die Verfahrenserleichterungen für Abschiebungen lediglich Bedenken geäußert, was die Praxistauglichkeit der neuen Bestimmungen angeht. Die Länderkammer billigte in ihrer Sitzung am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf – der Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag wurde nicht angerufen. Die Pläne der neuen Abschiebungsregeln sehen eine Reihe von Maßnahmen vor. So soll die Polizei deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen bekommen. Die Beamte sollen unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit für Abschiebungen zu geben. Ziel ist auch eine forcierte Abschiebung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Zuwanderer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben.

Bei guten Leistungen in Schule oder im Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll seinen alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei. Die Reform betrifft auch Deutsche, die Bürger eines weiteren Staats werden möchten. Sie benötigen dafür keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Ohne diese Erlaubnis verlor man bisher die deutsche Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer weiteren.

Strobl hält Reform für falschen Weg

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), warb im Bundesrat für die Reform. Dagegen erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) als Stellvertreter des Ministerpräsidenten, es werde mit den Plänen der falsche Weg beschritten. Er sagte, dass Einbürgerungen derzeit im Schnitt erst nach 16,3 Jahren erfolgten, liege erstens daran, dass eine echte Integration inklusive Spracherwerb Zeit brauche. Zweitens fehlten in den zuständigen Behörden jetzt schon die Kapazitäten. Das habe zur Folge, dass Ausländer, die alle Kriterien erfüllten, von der Antragstellung bis zur Einbürgerung oft sehr lange warten müssten.

Wer als „Gastarbeiter“ in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung künftig nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen. Für Menschen aus diesen beiden Gruppen wird zudem kein Einbürgerungstest mehr verlangt. Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung - diese soll es künftig aber nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben.

Verbände und Organisationen üben scharfe Kritik an Gesetz

Auch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz fand am Freitag die nötige Unterstützung. Der Gesetzentwurf wurde vor zwei Wochen bereits im Bundestag verabschiedet. Die Ampel-Regierung reagiert damit auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in vielen Kommunen. Wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland wieder verlassen, hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag gesagt. Das sei Voraussetzung dafür, „dass Migration in der Gesellschaft akzeptiert wird und Integration auch funktioniert“.

„Wir teilen die formulierten Ziele des Gesetzes uneingeschränkt“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Freitag im Bundesrat. Schnellere Rückführungen entlasteten die Kommunen und erhöhten gleichzeitig die Akzeptanz für alle legal sich hierzulande aufhaltenden Geflüchteten.

Scharf kritisiert hatte das Gesetz hingegen verschiedenen Verbände und Organisationen. Sie bemängelten unter anderem schwerwiegende Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten.

Dringende Bitte der Länderkammer

Eine dringende Bitte gab die Länderkammer der Bundesregierung zu dem Gesetz mit auf den Weg. Sie wünscht sich eine Klarstellung dazu, wann genau die Berufung eines Anwalts für Menschen vorgesehen ist, die von einer Rückführungsmaßnahme betroffen sind. Denn eine Mehrheit der Länder befürchtet, dass - wenn dies noch vor der richterlichen Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam passieren sollte - die Rückführung nicht vereinfacht, sondern sogar erschwert oder verhindert werden könnte, weil die Betroffenen dadurch praktisch gewarnt würden. Das Gesetz sieht vor, dass bei Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam dann, wenn es im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab, ein Anwalt beigeordnet werden kann.