An der Kreuzung in Richtung Erdmannhausen ist der Belag schadhaft. Foto: Werner Kuhnle

Die Kreuzung an der Güntterstraße in Richtung Bahnhof, Rielingshausen und Erdmannhausen macht Lärm. Ein Anwohner ist besonders unzufrieden.

Marbach - Bahnen, Kneipen und Verkehr – die Beschwerden der Anwohner über die Lautstärke rund um den Marbacher Bahnhof reißen nicht ab. „Wenn sich da nicht endlich etwas tut, werde ich eine Bürgerbefragung starten“, schimpft ein Bewohner der Goethestraße, „oder ich initiiere eine Unterschriftenliste“.

Sein Ärger rührt vor allem von dem Lärm an der Kreuzung der Schillerstraße mit der Rielingshäuser Straße und der Güntterstraße her – und von dem Verhalten der öffentlichen Stellen, die seiner Meinung nach zu wenig gegen das Problem tun. Laut der Verkehrszählung der Stadt Marbach von 2011 überqueren täglich mehr als 1000 Laster und mehr als 18 000 Pkws die Kreuzung, bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h. Neuere Zahlen gibt es nicht. Dass die Bewohner der Goethestraße nicht direkt an der Straße wohnen, sondern ihre Häuser einige Meter höher liegen, macht den Lärm nach Angaben des Bewohners noch schlimmer: „Die Rückstrahlung der Geräusche trifft genau unser Haus.“ Durch die Schlaglöcher und abgesenkten Gullys verstärke sich der Lärm noch. Seit 2012 wohnt er an der Kreuzung.

Richtig wütend macht den ehemaligen Lehrer, dass der Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling auf die Beschwerden einer Anwohnerin der Bahnhofstraße entgegnete, sie sei die Einzige, die sich über den Kneipenlärm beschwere (wir berichteten). „Das kann ich nicht mehr hören. Meine Frau hat schon 2013 wegen des Lärms rund um den Bahnhof einen Brief an die Stadt geschrieben.“ In diesem Frühjahr verschickten die beiden dann ein Schreiben an den Marbacher Bürgermeister Jan Trost, an Mitglieder des Gemeinderats, das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg. Die Antwort von Herrn Trost sei „unbefriedigend“ gewesen, er habe auf die Zuständigkeit von Landratsamt und Regierungspräsidium hingewiesen. Das Landratsamt schrieb, dass die Lärmbelastung an der angesprochenen Kreuzung nicht hoch genug für Lärmschutzmaßnahmen sei, das Regierungspräsidium Stuttgart kündigte immerhin eine Erneuerung der Straßendecke bis 2021 an.

Drei Stadträte sicherten dem Rentner zu, das Anliegen in den Gemeinderat einzubringen. Nachdem nichts weiter passierte, verschickte er in der vorigen Woche ein erneutes Schreiben an öffentliche Stellen. Er selbst schlägt zur Verbesserung eine dichtere Bepflanzung an der Goethestraße, eine Lärmschutzwand auf der Stützmauer entlang der Straße und die Einführung von Tempo 30 vor. Auch die Zukunft bereitet dem Anwohner der Goethestraße Kopfschmerzen. Durch das interkommunale Gewerbegebiet in Marbach und Erdmannhausen befürchtet er eine weitere Zunahme des Verkehrs.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt Jan Trost, wie auch schon Andreas Seiberling in der vorigen Woche, dass das Ordnungsamt nur reagieren kann, wenn die genaue Lärmquelle mit Zeit und Datum genannt werde. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Er kann den Vorwurf, die Stadt ignoriere die Beschwerden der Bürger, nicht verstehen: „Wir haben die Fragen der Bürger entsprechend beantwortet. Da der Straßenzustand der Landes- und Kreisstraßen inzwischen überall ein Thema ist, auch bei Anwohnern anderer Kreis- und Landesstraßen ebenso bei Bürgern in Rielingshausen, ist ein runder Tisch mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt geplant, um die Verbesserung des Straßenzustands und damit die Reduzierung der größten Lärmquelle einzufordern.“

Auch die Stadt bevorzuge eine 30er-Zone an der Kreuzung, das Landratsamt habe dies jedoch abgelehnt, berichtet Jan Trost. In drei Jahren, wenn der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden kann, werde die Stadt wieder an stark lärmbelastenden Stellen Tempo 30 fordern. Auf baldige Lärmschutzmaßnahmen darf der Bewohner der Goethestraße nicht hoffen: „Vorrang haben zunächst Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst, dazu gab es in Marbach bereits 2014 ein Lärmsanierungsprogramm für Gebäude vor dem Baujahr 1974. Das Gebäude des Beschwerdeführers ist jedoch neueren Baujahrs, sodass dort der Einbau von Lärmschutzfenstern vom Eigentümer als Maßnahme erster Priorität getragen werden muss.“

Eine Zunahme des Verkehrs durch das interkommunale Gewerbegebiet befürchtet der Rathauschef nicht: „Von einer signifikanten Zunahme ist nicht auszugehen, da nicht zu erwarten ist, dass sich dort Logistikbetriebe ansiedeln werden.“