Präsident Emmanuel Macron reagiert mit dem Gesetzesvorstoß auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA. (Symbolbild) Foto: AFP/GONZALO FUENTES

Frankreich wird am Montag voraussichtlich das erste Land weltweit, das die „garantierte Freiheit“ zur Abtreibung ausdrücklich in die Verfassung aufnimmt.

Eine garantierte „Freiheit zur Abtreibung“ ist demnächst Teil in Frankreichs Verfassung. Nachdem am Mittwochabend der Senat dem Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron zustimmte, haben nun beide Parlamentskammern Grünes Licht gegeben. Diese müssen nun noch einmal am Montag in einer gemeinsamen Sitzung mit einer Mehrheit von 60 Prozent zustimmen. Die Drei-Fünftel-Mehrheit dürfte erreicht werden, da die Abgeordneten beider Kammern des Parlaments bereits mit großer Mehrheit dafür gestimmt haben. 

„Während die Frauenrechte weltweit bedroht sind, stellt Frankreich sich an die Spitze des Fortschritts“, schrieb Premierminister Gabriel Attal im Onlinedienst X in Anspielung auf Länder, in denen das Recht auf Abtreibung beschnitten wird, etwa in den USA oder in Osteuropa. Attal wird am Nachmittag vor dem sogenannten Kongress die Position der Regierung erläutern. „Es ist ein bedeutender Moment für Frauen in aller Welt“, betonte die Vorsitzende der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, im Sender France 2.

Reaktion auf restriktive Abtreibungspolitik in den USA

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte mit dem Vorschlag 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert. Die Verfassungsänderung hat in erster Linie symbolischen Charakter. Der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. Mehr als 80 Prozent der Franzosen befürworten die Verfassungsänderung.

„Es übersteigt unsere Träume“, sagte die Frauenrechtlerin Claudine Monteil, die 1971 zu den Unterzeichnerinnen eines Manifestes zählte, in dem sich mehr als 300 Französinnen offen dazu bekannten, abgetrieben zu haben - als dies noch gesetzlich verboten war. 

„Freiheit zur“ statt „Recht auf“ Abtreibung

„Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen von der der Frau garantierten Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, Gebrauch gemacht wird“, so lautet der neue Verfassungsartikel. Die Formulierung „Freiheit zur“ ist rechtlich schwächer als das „Recht auf“, das zunächst debattiert worden war. 

Justizminister Eric Dupond-Moretti sicherte den Ärztinnen und Ärzten zu, dass dies das Recht auf Gewissensfreiheit nicht in Frage stelle. „Wenn ein Arzt diesen Akt nicht ausführen will, dann hat er das Recht dazu“, betonte Dupond-Moretti. Er verwies darauf, dass die Gewissensfreiheit ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben sei. 

Frauenrechtlerinnen weisen darauf hin, dass die Aufnahme in die Verfassung in der Praxis nicht viel ändere. „Viele gynäkologische Zentren wurden geschlossen, manche Frauen müssen weit fahren. Es ist schwieriger, als es sein sollte“, kritisiert Anne-Cécile Mailfert, Vorsitzender der Fondation des Femmes. 

Abtreibungsgegner kritisieren Gesetzesvorlage

Eine Gruppe von Abtreibungsgegnern hat zu einer Demonstration in der Nähe des Schlosses von Versailles aufgerufen. Die Vereinigung Alliance Vita hatte die geplante Verfassungsänderung als „Unsinn“ bezeichnet und gefordert, eine Politik umzusetzen, die ungewollte Schwangerschaften verhindere.

Vor der Abstimmung haben alle Fraktionen in der Nationalversammlung und im Senat die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Das Ergebnis wird gegen 18.30 Uhr erwartet. Die Verfassungsänderung wird anschließend besiegelt, dazu wird eine 150 Kilogramm schwere metallene Siegelpresse aus dem 19. Jahrhundert benutzt. 

Eine weitere feierliche Besiegelung in Anwesenheit von Macron ist für den 8. März, den Internationalen Frauentag geplant. Der Präsident ist nicht dabei, wenn der Kongress zusammentritt, um eine Verfassungsänderung zu beschließen.