Wie viel Grundsteuer die Bewohner dieser Siedlung künftig zahlen, ist noch offen Foto: dpa

Die Kommunen im Südwesten fordern, dass sich Bund und Länder zügig auf neue Regeln für die Grundsteuer einigen. Diese müssten einfach sein, damit sie bis 2025 umgesetzt werden können.

Stuttgart/Berlin - Rund 1,8 Milliarden Euro Grundsteuer nehmen die Kommunen im Südwesten jährlich ein, bundesweit sind es 14 Milliarden Euro. Ob sie weiter mit diesen Summen rechnen können, hängt vom Bund und von den Ländern ab. Bis zum Jahresende müssen Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz vorlegen, bis Ende 2024 muss die Verwaltung die neuen Vorgaben umsetzen. Andernfalls darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. An diesem Freitag verhandeln die Finanzminister erneut über die Reform.

Welche Modelle gibt es?

Welche Modelle hibt es?

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Ländern im November 2018 zwei Modelle vorgeschlagen: Beim wertabhängigen Modell sollen Bodenfläche, Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Baujahr und Miethöhe berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag, den Scholz vorzieht, kommt bei den Ländern, Kommunen, Haus- und Grundbesitzern und beim Steuerzahlerbund nicht gut an. Es sei zu kompliziert und in der vorgesehenen Zeit kaum umsetzbar, argumentieren sie.

Beim wertunabhängigen Modell sollen nur die Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzfläche berücksichtigt werden. Für ein solches Flächenmodell plädiert die CDU-Fraktion im Landtag. „Die reinen Flächen von Gebäude und Grundstück sind für die Steuerpflichtigen und die Verwaltung einfach zu ermitteln“, sagt deren finanzpolitischer Sprecher Tobias Wald. Das Modell unterscheidet nicht zwischen vermieteten und selbstgenutzten Flächen, auch Baujahr und Lage spielen keine Rolle. Dieses Modell befürworten auch der Steuerzahlerbund und der Verband Haus und Grund. Noch besser wäre aus Sicht des Eigentümerverbandes, wenn die Grundsteuer abgeschafft würde und der Bund die Kommunen mehr an Gemeinschaftssteuern, etwa der Einkommensteuer, beteiligen würde. steigen.

Was will die Landesregierung?

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hält das wertabhängige Modell ebenfalls für zu kompliziert. Angesichts von über 35 Millionen Grundstücken bundesweit wäre dieses kaum zu bewerkstelligen, sagt sie. Allerdings sollte es aus ihrer Sicht einen Unterschied machen, ob ein Grundstück in einem Villenviertel oder etwa an einer Autobahnauffahrt liegt. „Wir müssen zusammen alles für eine mehrheitsfähige Neuregelung tun. Dass sich dafür alle Seiten bewegen müssen, ist klar“, sagte sie unserer Zeitung. „Wir werden uns daher verschiedene Komponenten, die in ein künftiges Grundsteuermodell einfließen könnten, nochmals genau ansehen und daraufhin prüfen, ob sie eine faire, möglichst einfache, wenig streitanfällige und mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Grundsteuer ermöglichen.“

Der Mieterbund befürwortet eine reine Bodenwertsteuer. Sie entlaste Mieter in den teuren Ballungszentren und schaffe Anreize zur Ressourcenschonung: Bei dichter Bebauung verteilt sich die Steuer auf mehr Nutzfläche, Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück nur wenig bebauen, werden stärker belastet. Außerdem könne die Bodenwertsteuer leicht umgesetzt werden, weil die Bodenrichtwerte flächendeckend, genau und jahresaktuell für das gesamte Bundesgebiet erhoben werden. Zugleich fordert der Mieterbund, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf.

Warum sind Änderungen nötig?

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese wird in Westdeutschland nach den Einheitswerten von 1964, in Ostdeutschland nach den Einheitswerten von 1935 berechnet. Die Formel lautet:

Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Die Finanzämter bestimmen den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt sich aus dem Wert eines Grundstücks (Einheitswert) und dessen Nutzung (Steuermesszahl). Der Einheitswert soll den tatsächlichen Wert zum damaligen Zeitpunkt möglichst genau abbilden. Die Steuermesszahl hängt von der Nutzung ab (land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6 Promille, für Grundstücke im Westen zwischen 2,6 und 3,5 Promille im Osten zwischen 5 und 10 Promille). Über den Hebesatz entscheiden die Kommunen. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent verdoppelt sich der Steuermessbetrag, bei 800 Prozent verachtfacht er sich.

Unterschiede in Baden-Württemberg

Nach einer neuen Erhebung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg gibt es aufgrund der unterschiedlichen Einheitswerte und Hebesätze große Unterschiede zwischen den Kommunen. So müssen Eigentümer oder Mieter für ein 2016 bezugsfertiges freistehendes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einer Grundstücksfläche von 300 Quadratmetern in Tübingen etwa 739 Euro bezahlen, in Stuttgart 670 Euro; in Aalen dagegen nur 278 Euro.