Besitz und Anbau von Cannabis sollen für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Foto: dpa/Fabian Sommer

Die Union läuft Sturm gegen die teilweise Cannabis-Legalisierung. Die Innenminister wollen eine Klage prüfen - auch wenn einige Experten ihre Prüfung schon abgeschlossen haben.

Die Landesinnenminister von CDU und CSU wollen eine Klage gegen die teilweise Cannabis-Legalisierung prüfen. Das kündigte ihr derzeitiger Sprecher, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), nach einem Treffen in Berlin am Dienstag an. 

„Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und ein immenser Aufwand zukommen. Das wollen wir auf keinen Fall akzeptieren“, sagte Herrmann. „Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist deshalb das Mindeste, was wir zur Entschärfung der größten Defizite in diesem Gesetzentwurf leisten können. Wir prüfen auch eine Klage dagegen.“ Der Gesetzentwurf sei an vielen Stellen unscharf, enthalte eine unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen, und die Vielzahl von Detailregelungen verursache erhebliche Rechtsunsicherheiten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte: „Das Ampel-Motto lautet: Augen zu und durch. Wir werden im Bundesrat ein Stopp-Schild aufstellen.“ Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) argumentierte, dass sogar der UN-Drogenkontrollrat vor einem Verstoß gegen internationale Übereinkommen warne.

Besitz und Anbau von Cannabis sollen für Volljährige legal werden

Nach dem im Februar vom Bundestag beschlossenen Gesetz der Ampel zur teilweisen Cannabis-Legalisierung sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ zum gemeinschaftlichen Anbau. Das Gesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Unter den Ländern formiert sich aber Widerstand: Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt beispielsweise vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen.

Die Unions-Innenminister halten insbesondere die vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen für „viel zu überdimensioniert“. Zudem fürchten sie einen massiven Anstieg der Kriminalität. „Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarktes zu rechnen, da aufgrund der Legalisierung von Cannabis die Anzahl der Konsumenten steigen wird“, argumentierte Schuster. Zudem kritisieren die Minister, dass der Aspekt der Verkehrssicherheit kaum berücksichtigt werde. „Wir rechnen mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss, der entsprechenden Verkehrsunfallzahlen und damit einhergehend auch der Verunglückten im Straßenverkehr“, sagte Strobl.

Keine juristische Möglichkeit, die teilweise Legalisierung zu stoppen

Die Fachleute im bayerischen Gesundheitsministerium sehen indes keinerlei juristische Möglichkeit, die teilweise Cannabis-Legalisierung auf dem Klageweg zu stoppen. Man gehe davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, sagte Ministerin Judith Gerlach (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Deshalb sei es in der Hinsicht auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar. Und zwar gehe man von einer Europarechtswidrigkeit aus - aber da sei Bayern nicht direkt „vorlageberechtigt“. Bayern als Regierung werde also voraussichtlich kein Gericht anrufen können. Dennoch warte man noch ab, wie das Gesetz den Bundesrat verlasse, wie es am Ende aussehe.