Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Foto: dpa/Michael Kappeler

Bereits jetzt wird über die nächste Bundestagswahl gesprochen, bei der unter anderem die AfD einen Kanzlerkandidaten aufstellen möchte. Doch wann findet diese eigentlich statt?

Es ist noch gar nicht so lange her, dass Deutschland den 20. Bundestag wählte. Der Deutsche Bundestag wird als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar von den volljährigen deutschen Staatsbürgern gewählt. Im September 2021 waren rund 60,4 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen worden, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,6 Prozent.

Bereits jetzt wird über die kommende Wahl gesprochen, bei der dann der 21. Bundestag gewählt wird. Alice Weidel, Vorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), gab im Juni dieses Jahres im RTL/ntv-„Frühstart“ bekannt, dass die AfD bei der nächsten Bundestagswahl erstmals einen Kanzlerkandidaten aufstellen möchte. Grund dafür könnten die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage sein. Der zufolge hat die Partei Alternative für Deutschland mit der SPD gleichgezogen und ist zusammen mit den Sozialdemokraten zweitstärkste politische Kraft in Deutschland. Im neuen ARD-„Deutschlandtrend“ gewinnt die AfD zwei Prozentpunkte und würde von 18 Prozent gewählt, wenn nun Bundestagswahl wäre.

Wann steht die nächste Bundestagswahl an?

Apropos Bundestagswahl- wann wird der Bundestag eigentlich das nächste Mal gewählt? Nach dem Gesetz wird der Bundestag auf vier Jahre gewählt. Die Neuwahl findet laut Artikel 39 frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der Wahlperiode statt. Das heißt, die Wahl wird zwischen dem 31. August 2025 und dem 26. Oktober 2025 angesetzt werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass er sich innerhalb dieses Zeitraumes befinden muss.

Nur falls sich der Bundestag in der Zwischenzeit auflösen sollte, können die vier Jahre verkürzt werden. Zu einer Auflösung kommt es zum Beispiel dann, wenn Neuwahlen herbeigeführt werden sollen. In dem deutschen Grundgesetz sind für Neuwahlen zwei mögliche Szenarien festgelegt. So könnte eine Neuwahl nach Artikel 63 nötig sein, wenn die Wahl des Bundeskanzlers scheitert oder nach Artikel 68, wenn der Kanzler oder die Kanzlerin im Bundestag die Vertrauensfrage stellt. Erhält der Kanzler oder die Kanzlerin nach Stellen der Vertrauensfrage keinen Rückhalt von der Mehrheit des Bundestags, kann das Regierungsoberhaupt dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.

Schon gewusst?

Im August 1949, vier Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, fand die erste Bundestagswahl statt. In den ersten Bundestag zogen im September 420 Abgeordnete ein, darunter zehn Berliner Abgeordnete. So ist es der offiziellen Website des Bundestages zu entnehmen. Die CDU/CSU bildete damals mit 31 Prozent der Stimmen die stärkste, die SPD mit 29,2 Prozent die zweitstärkste Fraktion.