Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Gesetz für nicht gesetzeskonform erklärt. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein Gesetz gegen Kinderehen geeinigt. Das Karlsruher Gericht hatte die bisherige Regelung für nicht gesetzeskonform erklärt.

Die Parteien der Ampel-Koalition haben sich auf ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland geeinigt. Das Bundesjustizministerium wird in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, wie ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Der geplante Regelungsansatz sei „mit den Regierungsfraktionen abgestimmt“. Der Gesetzentwurf werde Regelungen vorsehen, „um die verfassungsrechtlichen Probleme der geltenden Rechtslage zu beseitigen“. 

Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ über die Einigung berichtet. Mit dem geplanten Gesetzentwurf solle den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen Rechnung getragen werden, erklärte der Sprecher. Das Karlsruher Gericht hatte die bisherige Regelung für nicht gesetzeskonform erklärt.

Ziel des Justizministeriums ist nun „eine verfassungsgemäße Neuregelung, die die Ächtung von Minderjährigenehen klar zum Ausdruck bringt“. Die Ampel-Parteien einigten sich dabei auf eine Unwirksamkeitslösung: Der Gesetzentwurf wird laut Justizministerium vorsehen, dass im Ausland geschlossene Ehen auch künftig in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war.