Mehr als 30 Jahre nach dem Tod eines Mädchens startet nun ein Mammutprozess. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Britta Pedersen

Kurz vor Weihnachten 1993 wird in Unterfranken ein 13 Jahre altes Mädchen getötet. Der Fall ist lange ungelöst. Nun hat das Gericht den Prozess terminiert.

Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken startet am 9. September vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der schon früher im Fokus der Ermittlungen stand. Der Angeklagte soll die 13-jährige Sabine Back als 17-Jähriger kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) getötet haben.

Für den Prozess sind bis Ende Januar kommenden Jahres 36 Verhandlungstage angesetzt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren ohne Öffentlichkeit statt - auch wenn der Mann mittlerweile 47 Jahre alt ist, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag erklärte. 

Jahrelange Odyssee

In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich.

Dem nun angesetzten Verfahren geht eine jahrelange Odyssee voraus. Der Verdächtige aus dem Landkreis Main-Spessart war bereits im Januar 2021 nach neuerlichen Durchsuchungen wegen Mordverdachts festgenommen worden, nachdem unter anderem feinere DNA-Analysen neue Hinweise gebracht hatten. Wenige Wochen danach wurde der Mann wieder freigelassen. Das Ermittlungsverfahren lief weiter. Der Deutsche stand schon früher im Fokus der Ermittler. Zu seinem möglichen Motiv hat die Staatsanwaltschaft bisher keine Angaben gemacht.

Angeklagte ist laut dem OLG hinreichend verdächtig

Im August 2022 hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes angeklagt. Doch das Landgericht Würzburg ließ die Anklage aus Mangel an stichhaltigen Beweisen nicht zu. Das Gericht erklärte, aufgrund der Ermittlungsergebnisse komme eine Beteiligung des Angeklagten an der Tat in Betracht. Dennoch ließen die Beweise keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zu, der einen Mordvorwurf belegen könne. Eine Anklage wegen anderer Straftatbestände - etwa wegen Totschlags - sei wegen der Verjährungsfristen nicht mehr möglich.

Daraufhin hatten sich Staatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg gewandt. Das entschied im vergangenen Dezember: Der Fall muss doch vor dem Landgericht verhandelt werden. Der Angeklagte sei hinreichend verdächtig. Aufgrund der in den Akten dokumentierten Ermittlungsergebnisse sei ein Tatnachweis möglich und eine Verurteilung wegen Mordes „zumindest genauso wahrscheinlich, wie ein Freispruch“.

Leiche in Güllegrube gefunden

Das Opfer war zuletzt auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld gesehen worden. Dort wurden später in einer Jauchegrube die Jacke und Kleidung des Mädchens gefunden - aber nicht die 13-Jährige. Als der schwere Betondeckel einer abseits liegenden Güllegrube hochgehoben wurde, entdeckten die Ermittler die Leiche.

Im September 2022 brach auf dem Bauernhof ein Feuer aus. Den früheren Besitzer des Anwesens hatten die Ermittler in der Vergangenheit als Verdächtigen in dem Mordfall im Visier. Sein Verfahren wurde aber mangels Tatnachweises eingestellt, der Mann ist mittlerweile tot. Hinweise darauf, dass der Brand mit dem ungelösten Mordfall zusammenhängen könnte, gab es laut Polizei damals nicht.