460 Wohnungen könnten auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs entstehen, wenn die Pläne einer Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Foto: Michael Steinert

Die Bezirksbeiräte haben sich mehrheitlich für die Pläne der Architekten ausgesprochen. Lediglich die CDU kann dem Wohnen im Neckarpark nicht viel abgewinnen.

Bad Cannstatt - Verkehrte Welt in Bad Cannstatt: Während die Gemeinderats-FDP als letzte Fraktion gegen das Wohnen im Neckarpark ist, findet die Bezirksbeirats-Fraktion die Pläne für 460 Wohnungen „ganz klasse“, wie der Sprecher Bernd Zimmermann sagt. Die CDU im Gemeinderat hat sich derweil nach langem Widerstand gegen das Wohnen auf dem ehemaligen Gütebahnhofgelände nun doch entschieden, der Machbarkeitsstudie zuzustimmen. Die Cannstatter CDU hingegen zweifelt noch immer. Bei der Abstimmung über die neue Machbarkeitsstudie in der vergangenen Bezirksbeiratssitzung stellten sich die Christdemokraten zwar nicht quer, zeigten aber mittels Enthaltung, dass sie mit dem Konzept nicht völlig zufrieden sind. Der Rest des lokalen politischen Gremiums sprach sich mehrheitlich für die Pläne der Architekten aus und will, dass die Verwaltung nach deren Inhalt einen Bebauungsplan aufstellt.

Ein Drittel der Wohneinheiten soll öffentlich gefördert werden

Die Architekten haben für den Teil des Geländes zwischen der Benzstraße im Süden, der Bahnlinie im Norden und dem Zollamt im Westen ein Quartier mit 460 Wohnungen geplant, in den Erdgeschossen können teilweise Läden oder Gewerbe einziehen. Ein großer Teil soll Baugemeinschaften überlassen werden. Doch gut ein Drittel der Wohnungen soll auch öffentlich gefördert werden.

Die Christdemokraten im Bezirksbeirat sind wie ihre Parteikollegen von Anfang an gegen eine Wohnbebauung gewesen. Roland Schmid, der Sprecher der Cannstatter CDU-Fraktion, beharrt weiter darauf, dass er an dem Standort eher Gewerbe sehe. Wenn nicht gar einen produzierenden Betrieb. „Wegen des Lärms und der schwierigen Erschließung“ sei das Gelände ein typischer Standort für Produktion, so Schmid. Zwar sehe er ein, dass es das Problem der Wohnungsnot gebe. Diese könne man seiner Meinung nach aber auch in den nächsten 20 bis 30 Jahren nicht lösen, da die Nachfrage immer weiter steige.

Keinen zweiten Burgholzhof schaffen

Die Architekten planen in ihrer Studie, Tiefgaragen unter die Häuser zu bauen, und sonst den Verkehr möglichst aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Roland Schmid von der CDU warnt, dass man nicht zu wenig Parkplätze schaffen solle, so wie es am Burgholzhof geschehen sei. Zudem sieht der Christdemokrat eine öffentliche Anbindung nur durch einen Bus als unzureichend. Heinrich Sonntag, der beim Stadtplanungsamt zuständig für die Städtebauplanung im Gebiet Neckarpark ist, verspricht, dass eine dauerhafte Anbindung durch die U 11 weiter geprüft werde.

Dass das Gebiet gut angebunden werden muss, sei völlig klar, sagt Peter Mielert, der Sprecher der Grünen im Bezirksbeirat und lässt damit wenig Spielraum für die Entscheidung, ob die U 11, wenn das Wohngebiet existiert, regelmäßig den Neckarpark ansteuert oder nicht. Insgesamt sei seine Fraktion zufrieden mit den Plänen der Architekten, besonders, dass der Verkehr aus dem Wohnquartier herausgehalten werden soll. Einziges Manko sei, dass in den Plänen über die soziale Infrastruktur, sprich Schulen und Betreuungseinrichtungen, zu wenig zu finden sei.

Alleinstellungsmerkmal in der Stadt

Von vorne bis hinten zufrieden mit den Plänen der Machbarkeitsstudie zeigte sich SPD-Sprecher Stefan Conzelmann. „Es sind alle Punkte drin, die wir über die Jahre der Planung gefordert haben“, lobt der Sozialdemokrat. Seine Fraktion habe das Gefühl, dass Cannstatt mit diesem urbanen Konzept aus Arbeiten und Wohnen bald ein Alleinstellungsmerkmal zu bieten habe. Etwas zu eng geht es den Freien Wählern sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke zu. Beide begrüßen das Konzept zwar, finden allerdings, dass das Areal mit 460 Wohnungen schon fast zu dicht bebaut sei. Das abschließende Wort haben die Stadträte. Am 25. Februar entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Technik, ob der Bebauungsplan nach dem Vorbild der Architektenpläne aufgestellt wird.