Sehen sich im Unrecht: Alice Weidel und Tino Chrupalla – die beiden Bundessprecher der AfD. Foto: imago/Political-Moments

Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird in dieser Woche darüber entscheiden,ob die Rechtspartei ein extremistischer Verdachtsfall ist. Radikale Kräfte betrachten eine solche Einstufung aber eher als Auszeichnung.

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird in dieser Woche voraussichtlich die Einstufung der AfD als eines rechtsextremistischen Verdachtsfalls bestätigen. Am Dienstag beginnt die Verhandlung, spätestens am Mittwoch soll das Urteil verkündet werden. Das Verfahren ist von großer politischer Brisanz, weil die AfD derzeit laut Umfragen mit 18 Prozent der Wählerstimmen rechnen könnte, wenn Bundestagswahl wäre. Die AfD steht damit deutlich besser da als die Regierungsparteien SPD und Grüne, die laut Forschungsgruppe Wahlen aktuell bei je 15 Prozent liegen, für die FDP werden sogar nur 4 Prozent prognostiziert. Dass eine so starke Partei wie die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist ein Novum in Deutschland. Bei der rechtlichen Bewertung darf der Erfolg einer Partei aber keine Rolle spielen.