Einer der beiden Fälle von Missbrauch hat sich im Freibad von Böblingen ereignet. Foto: Eibner/Drofitsch

Das Landgericht Stuttgart hält einen 25-Jährigen trotz einer bipolaren Störung für schuldfähig. Er und das Mädchen mochten sich.

Für zwei Jahre und zehn Monate muss ein 25-jähriger Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart ins Gefängnis. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die – unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Köln – eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren für ausreichend erachtet.