Mit den kälteren Temperaturen stellt sich auch die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt zum Einschalten der Heizung. Alles Wichtige hier. Foto: Zvone / Shutterstock.com

Die Temperaturen sinken und viele fragen sich, wann der richtige Zeitpunkt ist, um die Heizung einzuschalten. Was Mieter und Vermieter beachten sollten, erfahren Sie hier.

Der Herbst hat offiziell begonnen. Das merken viele Deutsche aktuell vor allem auch an den kühleren Temperaturen. Heizen ist in diesem Jahr zwar nicht mehr so teuer wie zum Höhepunkt der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise im Vorjahr, allerdings bleiben die Heizkosten auf einem deutlich höheren Niveau als vor Kriegsbeginn (1). Noch ist die Heizung daher bei vielen ausgeschaltet, aber früher oder später muss sie eingeschaltet werden.

Außentemperatur: Heizgrenze gibt Auskunft (etwa 15 Grad)

An welchen Tagen geheizt werden muss, richtet sich vor allem nach der Heizgrenze eines Hauses (2). Diese gibt Auskunft, unter welcher Temperatur die Heizungsanlage eines Hauses für einen effizienten Heizbetrieb eingeschaltet werden muss und um Schäden (zum Beispiel durch Schimmel in Folge von Kondensation) vorzubeugen. Die Heizgrenze ist der Mittelwert der Außentemperatur eines Tages. In Deutschland wird dabei meist ein Pauschalwert von 15 Grad angenommen. Je nach Gebäudetyp ergibt sich allerdings ein individuellerer Wert. Eine grobe Orientierung geben folgende Temperaturbereichen:

  • Altbau vor 1977: 15 bis 17 Grad
  • Altbau 1977 bis 1995: 14 bis 16 Grad
  • Altbau 1995 bis 2002: 13 bis 15 Grad
  • Gebäude nach EnEV: 12 bis 15 Grad
  • Niedrigenergiehaus: 11 bis 14 Grad
  • Passivhaus: 9 bis 11 Grad

Innentemperatur: Mindestens 17 Grad werden empfohlen

Neben der Außentemperatur spielt vor allem die Innentemperatur eine Rolle für die Vorbeugung von Kälteschäden, zum Beispiel durch Schimmel. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) empfiehlt eine Mindesttemperatur von 17 Grad in bewohnten Räumen (3).

Auch die Oberflächentemperatur der Wände spielt eine wichtige Rolle für die Entstehung von Schimmel. Ein kritischer Wert ist hier etwa 14,5 Grad (4). Ist die Oberflächentemperatur niedriger, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kondensat und somit langfristig auch Schimmel bildet, erheblich. Aus diesem Grund ist vor allem auch ein gleichbleibendes Heizverhalten relevant. Wird nur zu bestimmten Zeiten geheizt, kann es durchaus passieren, dass sich Raum- und Wandtemperatur deutlich stärker unterscheiden.

Keine direkte Heizpflicht für Mieter

Für Mieter gibt es in Deutschland zwar keine direkte Heizpflicht, allerdings haben Mieter dafür zu sorgen, dass Kälteschäden vermieden werden. Klauseln in Mietverträgen, welche Mindesttemperaturen in Wohnungen vorschreiben wollen, sind laut Deutschem Mieterbund unwirksam (5). Eine Sorgfaltspflicht für ein passendes Heiz- und Lüftverhalten besteht allerdings auch ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag.

Vermieter müssen Mindesttemperaturen garantieren

Wann Vermieter die Heizungsanlage im Haus einschalten, ist ebenfalls abhängig von bestimmten Temperaturen. Denn während der Heizperiode (in der Regel vom 01. Oktober bis 30. April) haben Vermieter dafür zu sorgen, dass die Heizungsanlage so eingestellt ist, dass tagsüber 20 Grad und nachts 16 Grad garantiert werden können. Diese Mindesttemperaturen sind auch im Sommer zu garantieren, wobei ein kurzfristiger Abfall im Sommer von etwa 2 bis 3 Tagen kein Grund darstellt, um die Heizungsanlage in Betrieb zu nehmen.