In Tübingen gab es bereits vor rund zehn Jahren den Versuch, Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten – ohne Erfolg. (Symbolbild) Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Asylbewerber können laut Gesetz zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden. Ein Kreis in Thüringen ist vorgeprescht. Oberbürgermeister aus Baden-Württemberg äußern sich skeptisch.

Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen ist vorgeprescht und hat die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge losgetreten: Für 80 Cent Stundenlohn sollen dort Asylbewerber vier Stunden täglich einfache Arbeiten erledigen. Rechtlich möglich ist das durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Auf diese Grundlage verweist auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten“, sagte der SPD-Politiker der „Bild“-Zeitung.