Gibt es die Mitgliederversammlung bald im Hybrid-Format? Foto: Pressefoto Baumann/Hansjürgen Britsch

Die Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart hält jede Menge Anträge zur Abstimmung bereit. Einer davon könnte das Format der Veranstaltung grundlegend verändern.

Viel ist im Vorfeld der anstehenden VfB-Mitgliederversammlung an diesem Sonntag über Anträge gesprochen und geschrieben worden. Es gibt ja auch eine ganze Reihe. Da wären beispielsweise die Abwahlanträge. Es gibt gleich zwei gegen Präsident Claus Vogt und je einen gegen die Vereinsbeiräte André Bühler und Marc Nicolai Schlecht.

Dann wären da die Satzungsänderungsanträge, eingebracht von den Initiativen „WirVfB“ und „VfB-jetzt“, die ihr Ansinnen auf eigenen Webseiten und in den sozialen Netzwerken bewerben. Und dann ist da der Satzungsänderungsantrag, der einen neuen Paragrafen einführen will, nämlich den §13, Absatz 9. Ein Antrag, der vom Präsidium selbst eingebracht wurde und zwar auf Vorschlag der vereinseigenen Satzungskommission unter Vorsitz von Rainer Weninger, in Personalunion auch der Vorsitzende des Vereinsbeirats.

Satzungsänderungsantrag mit gewisser Sprengkraft

Und der hat eine gewisse Sprengkraft. „Die Mitgliederversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt. Abweichend hiervon hat das Präsidium die ordentliche Mitgliederversammlung als hybride oder virtuelle Versammlung einzuberufen, wenn dies auf Antrag eines Mitglieds nach §13 Absatz 6 der Satzung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen auf der unmittelbar vorigen Mitgliederversammlung beschlossen wurde“, lautet die vorgeschlagene Fassung. Eine bisherige gibt es nicht.

Ein Ansinnen also, das schon mehrfach zur Abstimmung stand und immer wieder in den Versammlungen von den stimmberechtigten Mitgliedern einkassiert wurde. Nun also ein neuer Versuch – vom Verein selbst. Unternommen wird er auch vor dem Hintergrund, dass unter anderem die zurückliegende Pandemie die Notwendigkeit aufgezeigt hat, im Zweifel darauf reagieren zu können. Zudem begründet die Satzungskommission den Schritt mit dem Argument, dass dadurch eine Chancengleichheit für alle Mitglieder gegeben wäre, sich aktiv am Vereinsleben und den jeweiligen Entscheidungen mit ihrer Stimme beteiligen zu können.

Hintergrund ist jedoch auch folgender: Durch den Eindruck der Pandemie verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz, welches es Institutionen möglich macht, ohne das Mitgliedervotum darüber zu entscheiden, wie es künftige Versammlungen durchzuführen gedenkt (BGBl. 2023 I Nr. 72 vom 20.03.2023). Das VfB-Präsidium könnte also längst darüber entschieden haben, Versammlungen künftig hybrid oder voll-digital durchzuführen. Da man beim VfB aber die Mitgliederversammlung als höchstes Organ ansieht, stellt man es nun den Mitgliedern wieder zur Wahl.

75 Prozent Zustimmung unter den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern sind nötig, um die Satzungsänderung durchzubekommen. Kommt es so, kann es frühestens 2025 ein solches Versammlungsformat kommen. Denn zuerst muss die veränderte Satzung notariell beglaubigt werden. 2024 wäre die neue Satzung also frühestens bindend, eine Abstimmung über §13, Abs. 9 möglich. Kommt es nicht so, bleibt alles wie bisher.