Erwiesen rechtsextrem: Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke Foto: dpa/Silas Stein

Diese Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die staatlichen Zuschüsse für die NPD. Sie soll kein Geld aus Steuermitteln mehr erhalten. Damit droht ihr der finanzielle Ruin. Ein Muster für die AfD?

Unter der Aktenzeichen 2 BvB 1/13 hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 dargelegt, warum die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei – aber dennoch nicht verboten werden dürfe. „Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“, so das höchstrichterliche Urteil. Andererseits fehle es „an konkreten Anhaltspunkten, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“.