Das Verfassungsgericht hat zu einer möglichen Sperrklausel bei der Europawahl entschieden. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Bei den Europawahlen im Juni wird es keine Sperrklausel geben, urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Antrag gegen die geplante Sperrklausel für Europawahlen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, wie die französische Nachrichtenagentur afp am Donnerstag berichtet.