Feldhasen, die sich mit der Hasenpest infizieren, sterben meist nach kurzem Krankheitsverlauf. Foto: dpa/Patrick Pleul

Im Dezember wird ein totes Tier bei Wiernsheim gefunden. Das Veterinäramt bestätigt einen Fall von Tularämie. Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar – was aber selten vorkommt und noch seltener entdeckt wird.

Als im Dezember in der Nähe von Wiernsheim ein toter Feldhase aufgefunden wurde, kam der Verdacht auf Hasenpest (Tularämie) auf. Das zuständige Veterinäramt des Enzkreises hat das nach den notwendigen Labortests nun bestätigt. Die Krankheit ist auch für Menschen ansteckend, Symptome ähneln denen eines grippalen Infekts.

Hunde und Katzen kaum gefährdet

In Baden-Württemberg konnte der bakterielle Erreger in den vergangenen Jahren immer öfter nachgewiesen werden, auch bei anderen Nagetieren, heißt es in der Mitteilung des Enzkreises. Infizierte Tiere fallen demnach durch Schwäche, Apathie (bis zum Ausbleiben von Fluchtverhalten), Fieber und gesteigerte Atemfrequenz auf und versterben meist nach kurzem Krankheitsverlauf. Hunde oder Katzen seien kaum anfällig für den Infekt und steckten sich sehr selten an.

Ansteckungszahlen bei Menschen sehr gering

Die Zahl der Infektionsfälle bei Menschen im Enzkreis in den vergangenen beiden Jahren liegt im sehr niedrigen einstelligen Bereich; in den Jahren 2019 bis 2021 waren dem Landratsamt zufolge überhaupt keine Fälle gemeldet worden. Allerdings wird eine Infektion auch selten erkannt. „Es kann dabei zu unterschiedlichen Symptomen kommen, meistens sind sie grippeähnlich und werden deshalb oft nicht mit Tularämie in Verbindung gebracht“, heißt es vonseiten des Landratsamts.

Erkrankungen sind meldepflichtig

Als Übertragungswege kommen Haut- oder Schleimhautkontakt mit erkrankten Tieren oder der Verzehr von nicht ausreichend durcherhitztem Fleisch in Frage. Zum Schutz vor einer Übertragung sollte der Kontakt zu kranken und verletzten Tieren vermieden werden.

Infektionen mit dem Erreger „Francisella tularensis“ sind meldepflichtig. Wer eine Erkrankung bei sich oder einem Tier feststellt, muss sich an das Veterinär- beziehungsweise Gesundheitsamt wenden. Diese sind im jeweiligen Landratsamt angesiedelt.