Die Krawalle am Römerkastell im September Foto: dpa/Jason Tschepljakow (Archiv)

Im zweiten Verfahren gegen einen Beteiligten an den Eritrea-Krawallen am Römerkastell hat das Amtsgericht Bad Cannstatt wieder eine Haftstrafe verhängt. Der Angeklagte soll Steine auf Einsatzkräfte der Polizei geworfen haben.

Die Richterin Marisa Marte hat ein Stück weit Verständnis für den Angeklagten. Dafür, dass er mit den Verhältnissen in seinem Herkunftsland Eritrea nicht einverstanden ist. „Klar sind die Zustände in Eritrea verwerflich und schlimm“, das hat sie am Dienstag ihrer Urteilsbegründung gegen einen 27 Jahre alten Mann aus Bamberg vorangestellt. Sie könne die Proteste gegen das Regime nachvollziehen. „Ich glaube, Sie hätten dafür auch Sympathien gehabt“, fügt sie hinzu. Diese habe er aber verspielt, weil er sich an den gewalttätigen Ausschreitungen auf dem Gelände des Römerkastells im September 2023 beteiligte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dreimal Steine – einer davon mehrere Fäuste groß – auf Einsatzkräfte der Polizei geworfen hatte. Er wurde am Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für die drei Steinwürfe verurteilt. Über seine Anwältin hatte er in einer Erklärung die Würfe bestreiten lassen.