Der frühere Porsche-SE- und VW-Chef Martin Wiedeking soll sich nicht genügend um die Aufklärung des Dieselskandals gekümmert haben, hat das Landgericht Stuttgart geurteilt. Foto: dpa

Der Stuttgarter Richter Fabian Richter Reuschle hat die Porsche SE, Dachgesellschaft von VW, im Dieselskandal zu Schadenersatz verurteilt. Ob das tatsächlich zu Zahlungen an die geschädigten Aktionäre führt, steht in den Sternen.

Stuttgart - Fabian Richter Reuschle ist pfiffig, das muss man ihm lassen. Der Richter wollte ein ganz großes Rad drehen und in Stuttgart einen Musterprozess verärgerter Anleger aufziehen. Damit ist er gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ erkennen, dass es keinen Sinn darin sieht, neben Braunschweig, wo solch ein Musterverfahren bereits angelaufen ist, eine zweite Großbaustelle in Stuttgart aufzumachen.

Richter Reuschle ist nun vorgeprescht. Bevor eine offizielle Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts vorliegt, hat er einigen Anlegern im Eiltempo Schadenersatz zugesprochen. Die VW- und Porsche-Aktionäre im Braunschweiger Musterverfahren werden Jahre, wenn nicht Jahrzehnte warten müssen, bis es eine endgültige juristische Klärung ihrer Ansprüche gibt. Im Vergleich zu den Milliardenschäden, die Anlegeranwälte insgesamt gegen VW und Porsche geltend machen, ist der nun in Stuttgart verkündete Schadenersatz bescheiden. Die Porsche-Holding könnte das quasi aus der Portokasse bezahlen.

Denn die Holding hat eine gut gefüllte Kasse. Dieses finanzielle Sicherheitspolster wurde für eventuelle Schadenersatzzahlungen geschaffen, die durch die Eskapaden des früheren Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking ausgelöst wurden. Wiedeking wollte die Holding ursprünglich zu einer mächtigen Dachgesellschaft ausbauen, unter deren Dach der Autobauer Porsche und VW angesiedelt werden sollte. Nachdem die Eroberung von VW jedoch schief ging, verlangten Aktionäre, die viel Geld bei der Spekulation mit VW-Aktien verloren hatten, Schadenersatz für Kursverluste. Sie fühlten sich getäuscht.

Bisher hat die Porsche-Holding alle Prozesse im Zusammenhang mit dem gescheiterten Übernahmeversuch gewonnen. In Sachen Abgasskandal hat die Dachgesellschaft nun erstmals eine Niederlage kassiert. Ob die höheren Instanzen dem forschen Stuttgarter Richter folgen und die Kläger letztlich Geld sehen werden, bleibt jedoch abzuwarten.

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