Wer im Urlaub krank wird, braucht eine gute Versicherung – sonst kann es teuer werden. Foto: Andrey Popov/Fotolia

Zur Urlaubsvorbereitung gehört neben dem Lesen von Reiseführern auch der Abschluss von Versicherungspolicen. Dabei ist eine genaue Auswahl wichtig, denn nicht alle Angebote sind sinnvoll.

Berlin - Sommer, Sonne, Strand und Meer: Ab in den Süden heißt es für viele Menschen, sobald die Urlaubszeit beginnt. Zur Urlaubsvorbereitung gehört aber auch der notwendige Versicherungsschutz. Denn schnell kann am Urlaubsort die Reisetasche mit Geld und Papieren abhandenkommen. Wer einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt, findet sich plötzlich am Urlaubsort im Krankenhaus wieder. Oder der Urlaub fällt aufgrund von Krankheit gleich ganz ins Wasser.

Laut Angaben der Europäischen Reiseversicherung (ERV) erleidet etwa jeder 50. Reisende unterwegs einen Schadensfall – vom gestohlenen Reisegepäck bis hin zum medizinischen Notfall. Letzterer kann besonders kostspielig werden, denn wenn auch noch ein Krankenrücktransport in die Heimat im Spezialflugzeug organisiert werden muss, sind schnell mehrere Hunderttausend Euro fällig. Bei Auslandsreisen gehört daher immer eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck.

„Die Kosten für Arztbesuche oder einen Krankenhausaufenthalt werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn man in Europa unterwegs ist oder ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Reiseland besteht“, erklärt Mathias Zunk vom Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch innerhalb Europas und in Ländern mit Sozialabkommen ist jedoch eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Geleistet wird sonst nämlich nur nach gesetzlichem Standard des Urlaubslandes – und der bleibt unter Umständen weit hinter dem deutschen Standard zurück.

Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll

Außerdem wichtig: „Anders als die Krankenkassen zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung je nach medizinischer Einschätzung auch den Rücktransport nach Deutschland – und diese Kosten können im Zweifel sehr hoch sein“, sagt GDV-Experte Zunk. Bei der Suche nach der richtigen Police sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer im Unglücksfall die Kosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit übernimmt. Außerdem kommt es auf ein Detail im Kleingedruckten an: Bei guten Policen werden die Kosten für den Rücktransport auch dann übernommen, wenn er als „medizinisch sinnvoll“ attestiert wird – und nicht nur bei einer ärztlichen Bescheinigung als „medizinisch notwendig“.

Daneben wird Urlaubern bei der Buchung meist auch eine Reiserücktrittsversicherung nahegelegt. Diese übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise etwa aufgrund einer Erkrankung nicht angetreten werden kann. Vielfach ist eine solche Police sinnvoll – vor allem, „wenn die Reise teuer ist oder wenn Kinder oder ältere Menschen dabei sind“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Grundsätzlich sollte man darauf achten, nicht nur den Reiserücktritt, sondern auch die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs abzusichern. Dies kann auch über eine separate Police, die Reiseabbruchversicherung, erfolgen. „Eine Zahlung setzt aber immer voraus, dass der Versicherte triftige Gründe hat“, sagt GDV-Experte Zunk. „Der Klassiker ist ein Unfall oder eine schwere Erkrankung.“

Darüber hinaus greift die Police, wenn eine schwere Krankheit einen engen Angehörigen trifft oder dieser verstirbt. Wichtige Gründe liegen auch vor, wenn der Versicherte unerwartet seinen Arbeitsplatz verliert oder sein Zuhause durch Feuer, Überschwemmung oder einen Einbruch erheblichen Schaden genommen hat. Es gibt aber auch einen erfreulichen Grund: War der Versicherte bei Buchung der Reise arbeitslos und erhält überraschend ein Jobangebot, greift auch hier der Versicherungsschutz. „Der Versicherte muss den Grund für den Reiserücktritt oder für den Abbruch auf jeden Fall belegen, etwa durch ärztliche Atteste“, sagt Versicherungsexperte Zunk. „Wichtig ist außerdem, den Reiseveranstalter so schnell wie möglich über den Reiserücktritt zu informieren.“

Reisegepäckversicherung ist verzichtbar

Verzichtbar ist hingegen eine Reisegepäckversicherung, die bei der Urlaubsbuchung auch gerne mit angeboten wird. Denn der Beitrag ist vergleichsweise hoch – und der Schutz nur minimal. Damit im Falle eines Diebstahls die Versicherung tatsächlich zahlt, muss man schon so gut auf sein Gepäck aufpassen, dass ein Verlust nahezu unmöglich ist. Kann einem der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf das Gepäck achtgegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch gar nichts erstattet.

„Man sollte sich nur gegen Risiken versichern, die einen ruinieren können“, rät BdV-Expertin Boss. „Das dürfte bei Gepäckverlust nicht der Fall sein.“ Außerdem sei der Verlust des Reisegepäcks in Europa bereits durch viele Hausratpolicen abgesichert, gibt die Verbraucherschützerin zu bedenken. Kommen persönliche Gegenstände bei einem Einbruch ins Hotelzimmer oder Ferienhaus abhanden oder werden sie bei einem Raubüberfall entwendet, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.

BdV-Expertin Boss hält zudem nichts von der gängigen Praxis, im Reisebüro ein komplettes Versicherungspaket zur Reise dazuzukaufen. „Ich kann nur davon abraten“, sagt die Verbraucherschützerin. „Das ist auf keinen Fall günstiger als separate Versicherungen.“ Und neben sinnvollem Schutz wie einer Auslandsreisekrankenversicherung und einer Reiserücktrittspolice steckt im Versicherungspaket meist eben auch die unsinnige Reisegepäckversicherung – und muss natürlich mitbezahlt werden.