Wer die schönste Zeit im Jahr unbeschwert genießen möchte, sollte sich über eine Reiseversicherung Gedanken machen. Foto: Shutterstock/Gecko Studio

Gesundheit? Gepäck? Reiserücktritt? Welches Risiko soll abgesichert werden? In der Fülle der Angebote lässt sich leicht der Überblick verlieren. Daher werden hier die wichtigsten Reiseversicherungsarten kurz vorgestellt.

Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseunfallsversicherung – es gibt scheinbar unzählig viel, was sich rund um den Urlaub vorsorglich absichern lässt. Doch welche Reiseversicherungen sind sinnvoll und wichtig?

Welche Arten von Reiseversicherung gibt es?

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserechtsschutzversicherung
  • Assistance-Versicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Was leistet die Auslandskrankenversicherung?

Wenn man während eines Auslandsaufenthaltes medizinisch versorgt werden muss, übernimmt die Auslandskrankenversicherung hierfür die Kosten. In den meisten Ländern muss man als ausländischer Patient die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zunächst selbst bezahlen. Nicht selten bekommt man diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht erstattet. Mit einer Auslandskrankenversicherung kann dieses Risiko vermieden werden.

Eine gute Auslandskrankenversicherung leistet allerdings noch mehr; so trägt sie auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Das ist besonders wichtig, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten in keinem Fall. Ohne Auslandskrankenversicherung müsste man diesen Transport aus eigener Tasche bezahlen - und ein medizinisch begleiteter Rücktransport kann zehntausende Euro kosten.

Reisekrankenversicherung

Was leistet die Reisekrankenversicherung?

Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten, wenn man im Ausland medizinisch versorgt werden muss. Denn meist werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt. Das heißt, der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten selbst für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen.

Wichtig: Die private Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall weit über 50.000 Euro kosten - und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert.

Was leistet die Reisekrankenversicherung nicht?

Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Reise bestanden haben, – zum Beispiel chronische Krankheiten – werden nicht übernommen. Für Zahnbehandlungen gelten meist Höchstgrenzen.

Reiserücktrittsversicherung

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die man zahlen muss, wenn die gebuchte Reise – beispielsweise aus Krankheitsgründen – nicht angetreten werden kann. Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Schutz nennt sich „Ersatzreise-“ oder „Reiseabbruchversicherung“.

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass man die Reise aus sehr wichtigen Gründen nicht antreten kann. Gibt es keine wichtigen Gründe, zahlt die Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters nicht.

Reiseabbruchversicherung

Was leistet die Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die man zahlen muss, wenn die gebuchte Reise – beispielsweise aus Krankheitsgründen –vorzeitig abgebrochen werden muss.

Was leistet die Reiseabbruchversicherung nicht?

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass die Reise aus sehr wichtigen Gründen abgebrochen werden muss.

Reisehaftpflichtversicherung

Was leistet die Reisehaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt dafür auf, wenn man einen anderen Menschen oder dessen Eigentum verletzt beziehungsweise schädigt. Wenn der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche geltend macht, kann das im schlimmsten Fall Hunderttausende oder sogar Millionen kosten. In der Regel sind aber im Rahmen der eigenen Privathaftpflichtversicherung Auslandsreisen von sechs oder zwölf Monaten im Versicherungsschutz eingeschlossen. Daher: Informieren, ob die Haftpflichtversicherung Auslandsreisen mit abdeckt.

Was leistet die Reisehaftpflichtversicherung nicht?

Wenn man jemanden vorsätzlich verletzt beziehungsweise schädigt, ist die private Haftpflichtversicherung von der Leistung befreit.

Reiseunfallversicherung

Was leistet die Reiseunfallversicherung?

Wer sich während einer Ferienreise so schwer verletzt, dass er durch den Unfall dauerhaft körperlich geschädigt bleibt, bekommt von der Reiseunfallversicherung eine finanzielle Entschädigung.

Was leistet die Reiseunfallversicherung nicht?

Bei manchen Reiseunfallversicherungen sind Verletzungen, die man sich zuziehen kann, während man Risikosportarten wie Fallschirmspringen, Freeclimbing etc. ausübt, von der Versicherungspflicht ausgeschlossen.

Reisegepäckversicherung

Was leistet die Reisegepäckversicherung?

Wenn das Gepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert des Reisegepäcks beziehungsweise bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Für Wertsachen gelten bestimmte Höchstgrenzen. Das Gepäck ist versichert, sobald man es aufgegeben hat oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhandenkommt.

Reiserechtsschutzversicherung

Was leistet die Reiserechtsschutzversicherung?

Die Reise-Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Streitigkeiten im Ausland. Sie übernimmt für die Prozesskosten und Gebühren und setzt sich meist aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags-und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Assistance-Versicherung

Was leistet die Assistance-Versicherung?

Als Assistance-Leistungen bezeichnet man die Hilfestellung im Schadensfall vor Ort. Konkret heißt das, dass die Versicherung einem im Reiseland alles abnimmt, was normalerweise im Schadensfall zu tun ist: Informationen beschaffen, Rückreise oder etwaige Krankenbesuche organisieren, Reparaturen einleiten, Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus oder öffentlichen Institutionen leisten, Papiere neu ausstellen lassen und so weiter.

Was leistet die Assistance-Versicherung nicht?

Welche Leistungen eine Assistance-Versicherung abdeckt und welche nicht, kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an. Manche Versicherungen bieten sehr umfangreiche Pakete an, während sich andere auf die wichtigsten Leistungen beschränken.

Ganz allgemein: Welche Vorteile hat eine Reiseversicherung

Schutz bei Reisestornierung: Eine unerwartete, schwere Erkrankung, und die Traumreise kann nicht wie geplant beginnen. Dann sichert eine Reiserücktrittsversicherung gegen hohe Stornogebühren ab. Die Versicherung leistet bei Nichtantritt wegen Krankheit, Unfall oder Tod zum Beispiel eines nahen Familienangehörigen. Dann bekommt man die Stornogebühren zurück.

Finanzielle Hilfe bei Krankheit im Ausland: Schon ein schmerzender Zahn kann einen Arztbesuch im Ausland nötig machen. Ohne Versicherung wird das schnell teuer. Eine Auslandskrankenversicherung unterstützt finanziell bei medizinisch notwendigen Arztbehandlungen, Transporten und Rücktransporten. Mit der Auslandskrankenversicherung kann man sich überall und jederzeit eine gute Behandlung leisten. Im besten Fall geht der Urlaub dann ohne Schmerzen weiter.

Absicherung für alle: Reiseversicherungen passen ideal zu jeder Lebenssituation. Es gibt Pakete für Singles, Paare und Familien. Und besondere Angebote für Studenten und Au-pairs, die die Welt erkunden. Wer viel reist, für den rentiert sich eine Absicherung für das ganze Jahr. Dann genießen man das gute Gefühl, sich vor einer Reise nicht noch schnell um den Versicherungsschutz kümmern zu müssen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reiseversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung?

Reiseversicherungen werden abgeschlossen, um beispielsweise aufgrund einer Erkrankung vor dem Urlaub von der Buchung des Fluges und des Hotels zurücktreten zu können. Eine Reiserücktritts(kosten)versicherung übernimmt in diesem Fall die Stornokosten.

Wie viel kostet eine Reiseversicherung?

Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen zehn bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300 bis 500 Euro.

Wann lohnt sich eine Reiseversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung kann bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein. Eine Reisegepäckversicherung ist in der Regel verzichtbar. Auch Rundum-sorglos-Pakete und Reisehaftpflicht- sowie Reiseunfallversicherung brauchen man in der Regel nicht.

Wie lange vorher muss ich eine Reiseversicherung abschließen?

Die verschiedenen Arten von Reiseversicherungen haben unterschiedliche Abschlussfristen. Allgemein gilt: Am besten schließt man eine Reiseversicherung gleich bei oder unmittelbar nach der Buchung ab. Dann ist man auf jeden Fall abgesichert. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man vergisst, den Reiseschutz abzuschließen.

Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor der Reise. Sie leistet, wenn man seine Reise nicht antreten kann und stornieren muss. Das bedeutet: Je früher man die Reiserücktrittsversicherung abschließt, desto früher ist man abgesichert. Der spätestmögliche Zeitpunkt für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist 30 Tage vor der Abreise. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich – beziehungsweise spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage.

Eine Reisekrankenversicherung kann dagegen auch noch kurz vor dem Urlaub abgeschlossen werden. Denn sie leistet, wenn man während der Reise erkrankt.

Tipp: Mit einer Jahres-Reiseversicherung ganz bequem alle Reisen im Jahr absichern. Dann braucht man nicht vor jeder Reise zu überlegen, ob und wann ein Versicherungsschutz abgeschlossen werden soll.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Muss eine Reise wegen Corona ausfallen, zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel nur, wenn Reisende selbst erkrankt sind. Das gilt aber nicht, wenn Pandemie-Krankheiten von der Versicherung wirksam ausgeschlossen sind.

Ist man automatisch Auslandskrankenversichert?

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung?

Gewöhnliche Reiseversicherungen beziehungsweise Auslandsreisekrankenversicherungen decken ausschließlich Notfallbehandlungen ab und gelten für ein paar Wochen pro Reise. Gesetzlich Versicherte, die sich länger im Ausland niederlassen, brauchen deshalb eine Auslandskrankenversicherung.

Hat man als ADAC Mitglied eine Reiserücktrittsversicherung?

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Man kann den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen. Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.

Hat jede Kreditkarte eine Reiseversicherung?

Gut zu wissen: Eine Reiseversicherung ist nicht automatisch bei allen Kreditkarten enthalten. Es gibt auch Kreditkartentypen ohne Versicherung. In diesen Fällen ist keine Reiserücktritt- oder Auslandskranken-Versicherung inkludiert – auch dann nicht, wenn die Reise über die Kreditkarte bezahlt wurde.

Welche Kreditkarten haben eine Reiseversicherung?

Ein Großteil der reisebezogenen Kreditkarten enthält Versicherungsleistungen aus Auslandskrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen. Dazu zählen beispielsweise die American Express Gold Card, die TF Mastercard Gold oder die Barclaycard Platinum Double.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Reiserücktrittsversicherung?

Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt beträgt pauschal 20 Prozent. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also den Gebühren, die im Schadenfall erstattet werden. In der Regel handelt es sich bei einem Rücktritt von einer Reise um die so genannten Stornokosten.

Welche Krankheiten werden von Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt.

Wie lange kann man eine Reise kostenlos stornieren?

Jede Reise kann bis zum letzten Tag storniert werden. Im schlimmsten Fall trägt man aber die gesamten Reisekosten. Wenn man die Reise bereits angetreten hat, kann man diese nur aus einem guten Grund abbrechen.

Was passiert, wenn man keine Reiserücktrittsversicherung hat?

In den meisten Fällen ist eine Stornierung der Reise ohne eine Reiserücktrittsversicherung kostenpflichtig. In einigen Fällen muss der Reiseveranstalter jedoch alle Kosten zurückerstatten. Als Gründe für einen solchen Reiserücktritt gelten Reisemangel oder höhere Gewalt.