1700 Poolärzte kümmern sich aktuell in Baden-Württemberg abends, nachts und an den Wochenenden um die Patienten. Foto: Simon Granville/ 

Unter der neuen Regelung für die Poolärzte darf die Notfallversorgung im Land nicht leiden, meint unser Redakteur Kai Holoch.

Juristisch kann sich niemand herausreden: Prinzipiell ist jeder niedergelassene Arzt gesetzlich verpflichtet, seinen Beitrag zur Notfallversorgung der Menschen im Land zu leisten. Dass solche Zusatzdienste in einer der 119 Notfallpraxen nach einem langen Arbeitstag oder gar am Wochenende keine große Freude sind, ist unbestritten. Verständlich also, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Standesorganisation der niedergelassenen Ärzteschaft aller unternommen hat, um die eigene Klientel so weit wie möglich davon zu entlasten.