Kevin Costner und Christine Baumgartner haben "unüberbrückbare Differenzen". In ihrer Scheidung ist es nun zu einer Einigung gekommen. Foto: Kathy Hutchins/Shutterstock

Kevin Costner und Christine Baumgartner haben sich laut mehrerer US-Berichte über die Details ihrer Scheidung geeinigt. Es sei ein "einvernehmlicher Entschluss".

Nach mehreren Monaten eines juristischen Streits hat es eine überraschende Einigung in der Scheidung von Kevin Costner (68) und seiner ehemaligen Partnerin, Christine Baumgartner (49), gegeben. Der "Scheidungskrieg" zwischen dem Schauspieler und seiner Ex sei laut eines Berichts des US-Promi-Portals "TMZ" "jetzt Geschichte".

Baumgartner habe demnach angeblich am Wochenende den Bedingungen eines dreiseitigen Schreibens zugestimmt. Über die Details der Einigung ist nichts bekannt, ein Sprecher des Hollywood-Stars bestätigt jedoch die Entwicklung. "Kevin und Christine Costner sind zu einem einvernehmlichen und gemeinsam vereinbarten Entschluss über alle Belange bezüglich ihres Scheidungsverfahrens gelangt", heißt es in einem Statement beider Parteien, das dem US-Magazin "People" vorliegt.

Trennung nach 18 Ehejahren

Anfang Mai wurde bekannt, dass das Paar sich nach rund 18 Ehejahren scheiden lässt. Ein Sprecher des Schauspielers hatte dies "TMZ" bestätigt und in einem Statement erklärt, dass Costner die Situation bedauere. Die Umstände, die zur Einreichung der Scheidung geführt hatten, lägen außerhalb seines Einflussbereichs. Baumgartner habe die Scheidung eingereicht und als Grund "unüberbrückbare Differenzen" angegeben.

Der Hollywood-Star wird von der berühmten US-Scheidungsanwältin Laura Wasser (55) vertreten. Vor Gericht musste zuletzt vor allem Baumgartner Niederlagen einstecken. Sie musste entsprechenden Medienberichten zufolge nach richterlicher Anordnung nicht nur aus dem gemeinsamen Haus ausziehen, sondern soll auch nur knapp 63.000 US-Dollar pro Monat an Unterhalt für die drei gemeinsamen Kinder erhalten. Baumgartner hatte ursprünglich zwischen rund 160.000 und 175.000 Dollar gefordert.