Die Staatsanwaltschaft Tübingen spricht von häuslicher Gewalt und geht von niedrigen Beweggründen aus. Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein 44-jähriger Mann soll Anfang Januar in Dettenhausen (Kreis Tübingen) seine Frau unter anderem gewürgt und geschlagen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Mordes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat gegen einen Mann Anklage wegen versuchten Mordes an seiner Lebensgefährtin erhoben. Die Frau hatte ihm zuvor mitgeteilt, dass sie sich von ihm trennen wolle, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Der 44 Jahre alte Mann soll Anfang Januar im betrunkenen Zustand erheblich gewalttätig geworden sein. Laut Mitteilung würgte er die Frau und attackierte sie mit heftigen Schlägen. Die Frau trug erhebliche Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich davon. Sie konnte aus der Wohnung in Dettenhausen (Kreis Tübingen) flüchten und die Polizei alarmieren.

Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen aus

Die Staatsanwaltschaft spricht von häuslicher Gewalt und geht von niedrigen Beweggründen aus. Damit bringen Juristen zum Ausdruck, dass Grund für Taten in rechtlich-moralischer Hinsicht auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.

Als niedrige Beweggründe sind unter anderem auch Fälle anerkannt, in denen ein Täter seine (frühere) Intimpartnerin aus einem Besitzwillen heraus tötet (oder dies versucht), wenn sie sich von ihm abwenden will.