In der Probe, die am Dienstag genommen wurde, war erstmals keine E.coli-Bakterien mehr nachweisbar. Foto: Stefanie Schlecht

Wenn zwei aufeinanderfolgende Proben negativ auf die E.coli-Bakterien im Böblinger Trinkwassernetz getestet werden, kann das Abkochgebot aufgehoben werden. Jetzt ist das zum ersten Mal der Fall, wie die Stadtwerke mitteilen.

Die Probe, die am Dienstag aus dem Trinkwassernetz entnommen wurde, wurde negativ auf E.coli-Bakterien getestet. Das teilten die Stadtwerke Böblingen am Donnerstagmittag mit. Damit ist die erste von zwei notwendigen Proben negativ. Das Abkochgebot gilt immer noch – erst wenn die darauffolgende Probe auch negativ ist, kann es aufgehoben werden. Darüber informieren die Stadtwerke, sobald die Ergebnisse vorliegen, was wahrscheinlich nicht vor Freitag der Fall sein wird.

Wie die Stadtwerke mitteilen, seien in der Probe zwar keine E.coli-Bakterien enthalten gewesen, die für das Abkochgebot ausschlaggebend sind. Dennoch seien immer noch coliforme Keime gefunden worden, zudem wurde an zwei Entnahmestellen Pseudomonas aeruginosa, ein weit verbreiteter Boden- und Wasserkeim, nachgewiesen.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes könne bei diesen Keimen eine Gesundheitsgefährdung zwar nicht ausgeschlossen werden, wie die Stadtwerke mitteilen. Aufgrund der konstanten Chlorung der betroffenen Gebiete sei ein Abkochgebot für diese Erreger nach aktuellem Stand allerdings nicht erforderlich. In einer früheren Version dieses Artikels hatte gestanden, dass die neu gefundenen Keime nicht als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Dies wurde nun richtiggestellt.

Hier gilt das Abkochgebot. Foto: Stadtwerke Böblingen

Das aktuelle Ergebnis war am Mittwochabend bei den Stadtwerken eingegangen, teilte eine Pressesprecherin mit. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt wurde die Information am Donnerstagmittag herausgegeben.

Am Mittwoch, 30. August, hatten die Stadtwerke mitgeteilt, dass in Teilen des Böblinger Trinkwassernetzes Verunreinigungen aufgetreten seien. Seitdem gilt in den betroffenen Gebieten ein Abkochgebot für Trinkwasser.