Polizisten nahmen die Reinigungskraft vorübergehend fest. (Symbolbild) Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Eine Reinigungskraft auf dem Zeltplatz des Cannstatter Frühlingsfests verlangte Eintritt für die eigentlich kostenfreien Toiletten und nahm mit dieser Betrugsmasche mehrere tausend Euro ein.

Dass auf dem Wasen Unmengen an Bier konsumiert werden ist nichts Verwerfliches – dass man Profit aus den Folgen dieses Konsums schlagen kann, hingegen schon. Das Trinken von viel Bier läuft zwangsläufig darauf hinaus, dass die Besucher auf die Nutzung der Toiletten angewiesen sind. Diese „Not“ der Gäste machte sich eine Reinigungskraft beim Cannstatter Volksfest zu Nutzen und verlangte für den Gebrauch der Sanitäranlagen Eintrittsgeld.

Dass es sich hierbei allerdings um ein rechtswidriges Vorgehen handelte, war vielen Besuchern wohl nicht bewusst, denn die Nebeneinnahmen der Reinigungskraft beliefen sich nach einem Beitrag der Polizei auf X (ehemals Twitter) auf mehrere tausend Euro. Der Gebrauch der Toiletten auf dem Wasen ist kostenfrei.

Die dreiste Masche und ihre Folgen

Nach Angaben der Polizei soll sich die Reinigungskraft vor die Suchenden gestellt haben und vor dem Betreten der Toiletten ein Entgelt gefordert haben – üblicherweise legen Nutzer der Anlagen nach dem Toilettengang Trinkgeld auf einen vor der Toilette positionierten Teller, was im Volksmund „Toilettengroschen“ genannt wird. Dass es sich hierbei aber um keine freiwillige Spende handelte, sondern um eine erzwungene Maßnahme, fiel Zivilpolizisten auf, die die Reinigungskraft nach dem Aufdecken dieser Straftat verhafteten.

Laut Gesetz fällt dieses Vergehen unter den § 240 des Strafgesetzbuches und wird als Nötigung gewertet. Solch ein Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bedeuten. Was jedoch genau auf die Täterin zukommen wird, ist noch nicht geklärt.

Neben den gesetzlichen Folgen wurde die Frau entlassen, künftig wird sie nicht mehr auf dem Wasen engagiert.

Das Problem mit dem Toilettengroschen

Das Phänomen des sogenannten Toilettengroschens ist kein neues. Es ranken sich zahlreiche Mythen um dieses vermeintliche Trinkgeld. Einige sprechen sogar von Toilettenkönigen und einer Toilettenmafia, die diese Summe für sich beanspruchen. In diesem Fall glaubten die Wasengänger wohl, dass es sich hierbei um den so üblichen „Toilettengroschen“ handele.

Viele wissen nicht, dass diese gut gemeinte Spende versteuert wird. Das bedeutet, dass der volle Betrag nicht der arbeitenden Reinigungskraft zusteht, sondern dem Unternehmen, welches die Kräfte beschäftigt. Der Betrag wird dann nach dem Umsatzsteuergesetz versteuert und im Anschluss auf die Gehälter der Beschäftigten dieser Firma verteilt. Ein weitaus längeres Prozedere, als einem bei dem Toilettengang auf dem Cannstatter Volksfest wohl bewusst ist. Geld verdienen kann man auf dem Wasen übrigens auch auf ehrliche Art und Weise: Bis zu 11.000 Euro sind fürs Maßkrugstemmen drin.