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Der Veranstalter des Extrem-Berglaufes von 2008 auf die Zugspitze hat jede Verantwortung für den Tod von zwei Teilnehmern zurückgewiesen.

Garmisch-Partenkirchen - Der Veranstalter des Extrem-Berglaufes von 2008 auf die Zugspitze hat jede Verantwortung für den Tod von zwei Teilnehmern zurückgewiesen. "Ich bin der vollen Überzeugung, dass mich keine Schuld am Tod der beiden Läufer trifft", sagte Peter Krinninger am Montag zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen vor, fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verschuldet zu haben. In neun Fällen soll Krinninger auch der fahrlässigen Körperverletzung schuldig sein.

Das Garmischer Gericht hatte am 6. Juli dieses Jahres einen Strafbefehl über 13.500 Euro erlassen. Der Veranstalter akzeptierte den Schuldspruch aber nicht, obwohl er damit ohne Vorstrafe geblieben wäre. Daher kam es nun zum Prozess, der nach fünf Verhandlungstagen am 1. Dezember mit einem Urteil enden soll.

Krinninger schilderte sich in seiner Vernehmung zunächst als verantwortungsbewussten Veranstalter des Extrem-Laufes auf Deutschlands höchsten Berg (2962 Meter). Im Jahr 2000 hatte er den Lauf zum ersten Mal organisiert. Als Leistungssportler, staatlich geprüfter Sportlehrer und Skilehrer sei er sehr gut sensibilisiert für die Sicherheit im Sport. "Ich bin sehr bergerfahren", sagte er. Als Veranstalter habe er auch an jenem 13. Juli 2008 die alleinige Entscheidung über den Start des Laufes mit mehr als 2200 Höhenmetern auf einer Gesamtstrecke von 16,1 Kilometern zu fällen gehabt. "Das alleinige letzte Wort habe ich", beschrieb Krinninger seine Rolle. Die Bergwacht sei für die Sicherheit entlang der Strecke zuständig gewesen.

Er habe das Rennen mit guten Gewissen vom österreichischen Ehrwald aus gestartet, da sich an der Wetterprognose - angesagt waren Regen und Schneefall auf dem Zugspitzgipfel - zunächst nichts geändert habe. "Neuschnee kann ja sogar förderlich sein", erläuterte Krinninger. Die Verantwortung über geeignete Kleidung bei dem wechselhaften Wetter wies der Veranstalter den Läufern zu, die im Übrigen einen Haftungsausschluss hätten unterschreiben müssen. "Eine Überprüfung der Kleidung ist nicht möglich." Dies ließen sich die Teilnehmer auch nicht vorschreiben.

In seiner Vernehmung hielt Richter Paul-Georg Pfluger dem Angeklagten mehrfach vor, zu spät auf den Wettersturz reagiert und den Lauf nicht verkürzt oder gar abgebrochen zu haben. Krinninger will aber am Gipfel lediglich festgestellt haben, dass es "leicht überzuckert war" und kaum ein Wind wehte. Erst kurz vor 12.00 Uhr - der Lauf war um 9.00 Uhr gestartet worden - ließ sich der Veranstalter von der Bergwacht überzeugen, den Extrem-Lauf etwa 400 Meter unter dem Gipfel zu beenden, was zu dem späten Zeitpunkt einem Abbruch gleichkam. Zu dem Zeitpunkt mussten die rund 50 Bergretter schon Dutzende erschöpfte und unterkühlte Teilnehmer medizinisch versorgen. Auf die Nachfrage des Richters, warum er sich doch zum Abbruch der Veranstaltung entschieden habe, sagte der 54-Jährige: "Ich wollte der Überlastung der Bergwacht Vorschub leisten."

Für zwei der über 700 Teilnehmer kam jede Hilfe zu spät. Kurz vor dem Ziel brachen sie - mit Shirt und kurzer Hose bekleidet - steifgefroren und völlig erschöpft zusammen. Der 41-Jährige aus Witten in Nordrhein-Westfalen und der 45-Jährige aus Ellwangen in Baden-Württemberg starben trotz Wiederbelebungsversuchen.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.