Der Angeklagte wurde beschuldigt, seine Frau mit einem kleinen und einem großen Küchenmesser verletzt zu haben. Foto: dpa/Uli Deck

Ein Mann ersticht im Juni seine im Bett liegende Frau mit zwei Messern. Das Gericht verurteilt ihn wegen Mordes – jetzt reicht der 33-Jährige Revision ein.

Der Mann, der seine 27 Jahre alte Frau im Bett erstochen hat und wegen Mordes verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Wie das Landgericht Baden-Baden am Dienstag mitteilte, gingen am Vortag die Unterlagen der Pflichtverteidigerin ein.

Das Gericht hatte den Mann am 9. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt (3 KLs 300 Js 8241/23 jug). Es hatte es als erwiesen angesehen, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Gernsbach (Kreis Rastatt) mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das Gericht Heimtücke fest.

Genaue Motive sind unbekannt

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das Gericht hielt dies aber für nicht glaubwürdig. Es folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging - und damit von heimtückischem Mord.

Die genauen Motive für den Messerangriff liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte, zum Tathergang befragt, Erinnerungslücken geltend gemacht. Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung.