Urteil im Mordprozess um einen Herrenberger: Der Täter ist schuldunfähig. Foto: Uli Deck/dpa

Ein 62-Jähriger ersticht seinen Nachbarn. Das Stuttgarter Landgericht spricht ihn allerdings vom Vorwurf des Mordes frei. Im Laufe des Prozesses wurde klar, dass er schuldunfähig ist.

Ein 62-jähriger Herrenberger muss nach der Tötung eines Nachbarn mit drei Messerstichen nicht ins Gefängnis. Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sprach den Mann vom Vorwurf des Mordes frei und ordnete stattdessen seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.