Wenn ein Handwerker seinen Auftrag nicht fristgemäß ausführt, kann man eine zweite Firma für die Fertigstellung beauftragen. Foto: dpa

Sie bekommen bald Handwerker ins Haus? Dann sollten Sie auf einige Dinge achten. Wir haben Ihnen sechs Tipps zusammengestellt.  

Stuttgart - Sie bekommen bald Handwerker ins Haus? Dann sollten Sie auf einige Dinge achten. Wir haben Ihnen sechs Tipps zusammengestellt.

Auftrag

Mit Handwerker gehen Kunden einen sogenannten Werksvertrag ein. Dieser wird bereits durch eine mündliche Vereinbarung wirksam. Es gilt: Je umfangreicher die Arbeit, umso besser ist ein schriftlicher Vertrag mit einer detaillierten Auflistung der Aufgaben, der verwendeten Materialien und der Kosten. Wenn möglich, sollte ein Festpreis ausgemacht werden.

Kontrolle

Entdeckt der Kunde erst bei der Abnahme Mängel, steht der Handwerker in der Pflicht, diese zu beseitigen. Generell gilt: Mängel müssen schriftlich festgehalten werden. Dem Handwerker muss dann eine Frist gesetzt werden, bis wann er die Mängel beheben soll. Während der Frist sollte nur ein Teilbetrag der Rechnung beglichen werden.

Beschwerden

Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern versuchen in Streitfragen zwischen Auftraggeber und Mitgliedsbetrieb zu vermitteln. Die Arbeit ist in der Regel kostenlos. Sachverständige, die ebenfalls bei den Kammern geführt werden, bekommen Honorar. Die Handwerkskammer der Region Stuttgart ist im Internet, www.hwk-stuttgart.de, oder telefonisch unter 07 11 / 1 65 70 erreichbar.

Unpünktlichkeit

Wenn ein Handwerker seinen Auftrag nicht fristgemäß ausführt, kann man eine zweite Firma für die Fertigstellung beauftragen. Allerdings muss der Handwerker erst abgemahnt werden, und es muss ihm eine Frist  – meist ein bis zwei Wochen – zur Fertigstellung gesetzt werden. Erst nach Ablauf der Frist kann der Kunde den Auftrag weitergeben.

Schäden durch Handwerker

Beschädigt der Handwerker bei seiner Arbeit etwas in der Wohnung, ist er zu Schadensersatz verpflichtet. Das heißt, er muss zusätzliches Material oder Arbeitszeiten auf seine Kosten nehmen oder er muss den Gegenstand ersetzen.

Stundenzettel prüfen

Auf dem Stundenzettel stehen die Arbeitszeit und die Materialien, die verwendet wurden. Handwerker dürfen  auf die volle und auf die halbe Stunde aufrunden. Anfahrtszeit und Rüstzeit bezahlt auch der Kunde. Besorgt der  Handwerker während seines Auftrags fehlende Materialien, so rechnen viele Betriebe diese Zeit mit in den Stundenzettel. Darüber sollte man vorab mit dem Handwerker sprechen. Mit der Unterschrift erkennt der Kunde den Stundenzettel und damit die Rechnungsgrundlage an.

Wer einen Handwerker beauftragt, kann die Arbeiten beim Finanzamt absetzen. Lesen Sie hier mehr.