Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt Foto: dpa

Vierter Verhandlungstag im sogenannten Koffermord-Prozess. Der Gerichtssaal ist voll besetzt, mehrere Zuhörer müssen abgewiesen werden. Es ist ein spektakulärer Fall, ein Doppelmord mit einem Angeklagten, der seine Unschuld beteuert und der den Behörden Manipulationen an den beiden Leichen unterstellt.

Stuttgart - Günter H. wird wie jedes Mal mit Handschließen und Fußfesseln vorgeführt. Und wie immer verbirgt er sich unter einer Jeansjacke, die er erst abnimmt, als die Vorsitzende Richterin mit ihrer Kammer den Saal betritt.

Es ist der Tag der Kriminaltechniker. Die Beamten beschreiben jedes Detail ihrer Arbeit. Wie sie die beiden Rollkoffer, die Günter H. nach eigener Aussage Ende Mai vorigen Jahres im Schlossgarten abgestellt hatte, in Augenschein genommen haben. Weil man die beiden Leichen nicht am Fundort untersuchen konnte und wollte, wurden sie in den Koffern zum Pragfriedhof zur Leichenschau gebracht. Am Fundort stellten die Techniker eine blutgetränkte Steppdecke sicher. Und sie stießen auf eine Grabestelle. Offenbar hat Günter H. versucht, die Koffer zu vergraben, ist dann aber am Wurzelwerk gescheitert.

Um die weibliche Leiche eindeutig identifizieren zu können, sicherten die Experten DNA aus der Wohnung der 47-jährigen Sylvie C. an der Landhausstraße im Stuttgarter Osten. „Dort gab es keine Kampfspuren und nur geringe Blutantragungen. Die Wohnung kam als Tatort nicht infrage“, so ein Kriminaltechniker. Am Tatort müsse viel Blut sein, denn die Leichen seien blutleer gewesen. Als Günter H. ins Visier der Fahnder geriet, wurde seine Wohnung interessant.

Die Wohnung des 48-jährigen Angeklagten in Gablenberg war sorgfältig gereinigt. Selbst hinter einer Sockelleiste, hinter die Blut gelaufen war, hatte Günter H. geputzt. Doch das beeindruckt die Kriminaltechniker nicht besonders. Mit dem Mittel Leuko Kristallviolett, mit dem sie so gut wie die ganze Zweizimmer-Tiefparterre-Wohnung eingesprüht haben, konnten sie weggeputztes Blut feststellen. „Wir haben in der ganzen Wohnung eine intensive Verteilung von Blut festgestellt“, so ein Beamter.

Kein Wunder: Günter H. hat zugegeben, dass seine Wohnung der Tatort ist. Von dem Doppelmord, dem der Staatsanwalt ihm zur Last legt, will er allerdings nichts wissen. Der Ankläger geht von einer Beziehungstat aus. Peter G., in der Trinkerszene am Ostendplatz Schwarzer Peter genannt, habe dem Angeklagten im Weg gestanden. Deshalb habe er ihn umgebracht. Dann jedoch habe Sylvie C. nichts von ihm wissen wollen. Noch in der selben Nacht habe auch sie sterben müssen – nicht zuletzt, um eine Zeugin des Mordes an Peter G. zu beseitigen.

Günter H. sagt, die Frau habe Peter G. aus Hass getötet und sich dann selbst stranguliert. Er habe nur die Leichen fortgeschafft. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.