Der Bau von Stuttgart 21 ist noch längst nicht beendet. Über die Kosten wird vor Gericht gestritten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag die Klagen der Bahn im Streit um die Mehrkosten von Stuttgart 21 abgewiesen. Doch das letzte Wort in der Sache dürfte noch lange nicht gesprochen sein.

Die Deutsche Bahn ist in der ersten Instanz gescheitert, die Mehrkosten von Stuttgart 21 bei den Projektpartnern Land, Stadt, Region und Flughafen einzuklagen. Die 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern hat die Klagen der Bahn abgewiesen.

Ende März 2009 hatte die Bahn mit dem Land, der Stadt Stuttgart und dem Flughafen einen Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 geschlossen. Dieser regelte die Verteilung der Kosten bis zum Betrag von rund 4,5 Milliarden Euro. Für den Fall, dass dies nicht ausreiche, seien Gespräche zu führen. Dieser Fall ist längst eingetreten. Aktuell prognostiziert die Bahn Kosten von 11,453 Milliarden Euro.

Vier Verhandlungstermine

Im Dezember 2016 hatte die Bahn Klage gegen die Projektpartner eingereicht mit dem Ziel, dass diese einer Veränderung des Finanzierungsvertrags zustimmen, in der die Verteilung der Mehrkosten geregelt wird. Dem Auftakt der Verhandlung am 8. Mai 2023 folgten noch drei weitere Termine. Am 23. April 2024 schloss der Vorsitzende Richter die mündliche Verhandlung.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte der Streit über die Kostenverteilung allerdings nicht vorbei sein. Es ist zu erwarten, dass die Bahn die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anruft.