Die Stadt Kornwestheim hat einen Rechtsstreit gegen die Netze BW gewonnen, die bei der jüngsten Konzessionsvergabe für die Gasversorgung den Stadtwerken Ludwigsburg Kornwestheim unterlegen war. Foto: IMAGO/Future Image

Bei der Neuvergabe der Konzession für die Gasversorgung in Kornwestheim an die SWLB fühlte sich der Wettbewerber Netze BW benachteiligt und klagte gegen die Stadt. Die hat jetzt in letzter Instanz gewonnen.

War es in Ordnung, dass die Stadt Kornwestheim die Konzession für die Gasversorgung in der Stadt erneut an die Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim (SWLB) vergeben hat? Ja, hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart als letzte Instanz entschieden. Vorausgegangen war ein langwieriger Rechtsstreit zwischen der Stadt Kornwestheim und der Netze BW.

Schon seit 2008 betreibt die SWLB das Gasnetz der Salamanderstadt. Weil der Vertrag mit der Stadt fristgerecht endete, hatte diese im Jahr 2018 im Bundesanzeiger bekannt gegeben, dass die Konzession neu zu vergeben sei. Außer den Stadtwerken hatte sich auch die Netze BW, ein Unternehmen des Karlsruher EnBW-Konzerns, darum beworben, die Stadt künftig mit Gas zu versorgen. Im wettbewerblichen Auswahlverfahren der Stadt Kornwestheim hatte dann aber wie bei der letzten Ausschreibung die SWLB nach Punkten gewonnen.

Klage gegen die Stadt Kornwestheim

Das jedoch wollte das unterlegene Unternehmen nicht akzeptieren. Zunächst verlangte die Netze BW die Offenlegung der Vergabekriterien und Einsicht in die Unterlagen; weil jedoch seitens der Stadt etliche Betriebsgeheimnisse der SWLB aus Wettbewerbsgründen dabei geschwärzt wurden, strengte Netze BW im Jahr 2021 ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren an, um die Konzessionsvergabe an die SWLB zu verhindern.

Erfolglos, wie sich nun herausgestellt hat. Mit Urteil vom 25. Mai 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) die Rechtmäßigkeit der Konzessionierung der im Wettbewerb als Sieger hervorgegangenen SWLB bestätigt.

Kritischer Punkt: Die Stadt ist Miteigentümer der SWLB

Daniel Güthler, der Erste Bürgermeister der Stadt Kornwestheim, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts – zumal die Stadt in der ersten Instanz vor dem Landgericht Stuttgart noch unterlegen war. Damals war bemängelt worden, das sogenannte Trennungsgebot sei nicht eingehalten worden. Sprich: Weil die Stadt Kornwestheim Miteigentümer der Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim ist, darf niemand, der über das Auswahlverfahren entscheidet, dort irgendeine Funktion haben, um Mauschelei auszuschließen. Deshalb lief das Verfahren über den Ersten Bürgermeister und nicht über die Oberbürgermeisterin Ursula Keck, die im Aufsichtsrat der SWLB sitzt. Und Güthler gab eine eidesstattliche Versicherung darüber ab, dass es zwischen den beiden Seiten – der SWLB als Bewerber und denjenigen Personen bei der Stadt, die die Konzession letzten Endes vergeben – keinen Austausch und keine Informationen gegeben hat. Das OLG sah keinen Anlass, diese eidesstattliche Versicherung in Zweifel zu ziehen. Damit könne die Stadt Kornwestheim die Konzession nun offiziell an die SWLB vergeben, die auch in der Phase der juristischen Auseinandersetzung für die Gaslieferung zuständig war, so der Erste Bürgermeister. Dieses Mal läuft die Konzession nicht nur über zehn, sondern über 20 Jahre; das ist die längstmögliche Laufzeit.

Berater stellen Vergabekriterien auf

Weil Konzessionsverfahren eine sehr komplexe Angelegenheit sind und man dabei viele Fehler machen kann, die zu einer Angreifbarkeit führen, würden Kommunen die Vergabekriterien, nach denen bewertet wird, nicht selbst aufstellen, erklärt Güthler. „Das machen Beratungsunternehmen.“ Beschlossen würden sie dann mit einer gewissen Gewichtung vom Gemeinderat. Zu den Kriterien gehöre beispielsweise, wie schnell das Unternehmen auf mögliche technische Probleme reagieren könnten.

Dass bei solchen Konzessionsvergaben mit harten Bandagen gekämpft wird, ist nicht verwunderlich. „Der Konzessionär verdient damit gutes Geld“, so Güthler.