GDL droht Deutscher Bahn mit weiteren Streiks. Foto: dpa/Sascha Thelen

Der GDL-Streik ist vorbei, doch der Streit mit dem DB-Vorstand ist nicht beigelegt. Neue Streiks schließt die Gewerkschaft nicht aus – auch nicht über Ostern.

Pendler und Urlaubsreisende dürfen am Mittwochmorgen aufatmen. Nach Ende des 24-stündigen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL gebe es im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr wieder das normale Fahrplanangebot, teilte die Deutsche Bahn mit.

Der Streik im Personenverkehr hatte hatte am Dienstag um 02.00 Uhr begonnen und am Mittwoch um 02.00 Uhr geendet. Im Güterverkehr hatte der Streik bereits am Montag um 18:00 Uhr begonnen und wurde bereits am Dienstag um 18:00 Uhr beendet.

GDL fordert 35-Stunden-Woche

Die GDL hatte eine 35-Stunden-Woche für Beschäftigte im Schichtdienst bei vollem Lohnausgleich gefordert. Eine von der Gewerkschaft festgesetzte Frist ließ der Bahn-Vorstand am Sonntag verstreichen. „Was die Eisenbahner dem fürstlich bezahlten Management der DB wert sind, wird mit dem NICHT-Angebot wieder einmal mal überdeutlich – vorsichtig ausgedrückt: Nicht viel,“ so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.

Bahn versuchte Streik auf Rechtsweg zu verhindern

Um den Streik zu verhindern, reichte die Bahn einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den sechsten GDL-Streik ein, den das hessische Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz jedoch ablehnte. „Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptieren“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung.

„Mit dem Urteil ist ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“, kommentierte Weselsky das Urteil. „Die DB sollte damit aufhören, sich vor Gerichten eine blutige Nase zu holen, sinnlos Steuergelder zu verbrennen und die Kunden zu verprellen.“

Kurzfristige Streiks auch an Ostern möglich

Nun sieht die GDL die Deutsche Bahn am Zug. Insgesamt gibt es knapp 60 Eisenbahnverkehrs-Unternehmen und mit fast der Hälfte von ihnen hat sich die GDL schon geeinigt. In einer Moderation hatte die Deutsche Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert, der die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden senken sollte. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Weselsky forderte den DB-Vorstand auf, ein neues, verbessertes schriftliches Angebot zu machen.

Neue Streiks kündigt die GDL nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern haben die Weselsky und die GDL-Mitglieder nicht ausgeschlossen.

Politik ist sich über Streik uneins

Aus der Politik kommen mit Hinblick auf den GDL-Streik gemischte Reaktionen. „Pendler und Unternehmen müssen sich Weselskys Ego-Show nicht bieten lassen. Der Standort Deutschland nimmt Schaden“, schrieb beispielsweise Brandenburgs CDU-Chef Jan Redmann auf „X“, ehemals Twitter. Die Linke zeigte hingegen Verständnis für den Arbeitskampf der Lokführer der GDL und ihres Vorsitzenden Weselsky. „Erst wenn der Bahnvorstand begreift, dass ein juristischer Krieg schon verloren ist, indem er ihn begonnen hat, wenn er diesen Teil der Abrüstung mal vornimmt, wird es eine Chance geben, in eine Schlichtung zu kommen“, sagte Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Olaf Scholz erteilt Forderungen aus der Union, das Streikrecht einzuschränken, eine Absage. Foto: dpa/Michael Kappeler

Rufen nach einer Einschränkung des Streikrechts durch den Gesetzgeber erteilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Absage. Das Verfassungsgebot sei ihm sehr wichtig, sagte Scholz mit Blick auf das Streikrecht, das von Gewerkschaften und Arbeitnehmern erkämpft worden sei. Auf eine Abgeordnetenfrage, ob verbindliche Regelungen zu Streiks gerade in Bereichen der kritischen Infrastruktur angebracht seien, antwortete der Kanzler: „Aus meiner Sicht nein.“

Angesichts der andauernden Streiks der Lokführergewerkschaft GDL bei der Bahn waren unter anderem aus der Union Forderungen laut geworden, unabhängig vom aktuellen Fall über verpflichtende Schlichtungen und feste Fristen vor und zwischen Streiks nachzudenken.