Die blaue Lkw-Pritsche ist mittlerweile entfernt. Rund ein halbes Dutzend abgestellter Auflieger sind noch auf einem Grundstück, das übrigens nicht zum Schwaben-Hotel gehört. Foto: / Stoppel

Ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet unweit des Ebnisees ist mit rostigen Fahrzeugen vollgestellt. Der Streit mit dem Eigentümer zieht sich seit Jahren. Nun scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen

Das Grün der Bäume und Büsche mildert den Anblick an der Winnender Straße nur wenig: ein alter Transporter und mehrere rostige Lkw-Anhänger stehen dort auf einer rund 2500 Quadratmeter großen Fläche. „Das ist ein Schandfleck!“, bringt es ein Mitarbeiter der Forstverwaltung, der am Ebnisee für Ordnung sorgt, ganz unverblümt auf den Punkt.

Auch der Kaisersbacher Bürgermeister Michael Clauss ärgert sich darüber, dass der Eigentümer des Grundstücks dieses teilweise illegal als Abstellplatz nutzt: „Die abgestellten Lkw-Anhänger oberhalb des Ebnisees sind nicht schön anzusehen“, sagt Clauss auf Nachfrage und betont noch im selben Atemzug ausdrücklich, dass es sich bei dem Besitzer nicht um die Eigentümer des Schwaben-Hotels handelt.

Jedenfalls hätten Vertreter des Rathauses in den vergangenen Monaten wegen der Angelegenheit bei den zuständigen Behörden vom Landratsamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart wiederholt nachgehakt und „in den vergangenen Wochen auch verbindlicher im Ton um eine Lösung gebeten“.

Kein Grund für eine Ausnahme

Bekannt ist das Problem den Behörden schon seit mehreren Jahren: „Bereits am 15. Juli 2020 führte unser Baurechtsamt eine Baukontrolle auf dem Grundstück durch, nachdem uns dies vorher gemeldet worden war“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes mit. „Wir stellten fest, dass mehrere Lkw, Lkw-Anhänger und Sattelauflieger auf genehmigten Pkw-Parkplätzen und im angrenzenden Gebüsch abgestellt waren.“ Das Baurechtsamt habe dem Eigentümer darum mitgeteilt, dass der „vorgefundene Zustand öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht“ und eine Gebühr für die Baukontrolle festgesetzt. Der Eigentümer legte dagegen Widerspruch ein, was Prüfungen nach sich zog und die Sache verzögerte.

Für die Behörde ist klar: Das betroffene Flurstück befindet sich bauplanungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich“ und obendrein liege es im Landschaftsschutzgebiet, wo generell strenge Auflagen gelten. „Da die Hänger auf dem Grundstück verteilt wurden, verunstalten diese das Landschaftsbild erheblich“, heißt es aus dem Landratsamt. Und für baurechtliche Ausnahmen gebe es im konkreten Fall auch keinen Anlass.

Im Februar 2022 erging daher die baurechtliche Verfügung, „einige Hänger auf die als Parkplätze genehmigte Fläche zu versetzen und die übrigen Hänger, die nicht mehr auf diese Fläche passen, zu entfernen“. Der Eigentümer sei dieser Aufforderung allerdings nicht nachgekommen. Das Baurechtsamt habe deshalb eine Zwangsgeldandrohung erlassen, gegen die ebenfalls Widerspruch eingelegt wurde. Die Sache wurde dem Regierungspräsidium zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Wieder verging Zeit.

Schließlich teilte das Regierungspräsidium vor kurzem dem Landratsamt mit, dass die Widersprüche des Eigentümers zurückgewiesen wurden. „Das Baurechtsamt wird nun das Verfahren mit dem Ziel der Beseitigung der Anhänger weiter betreiben“, so die Sprecherin des Landratsamtes in Waiblingen. Sollte sich der Eigentümer nicht an die Vorgaben halten, würden „Maßnahmen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz“ greifen: nämlich Zwangsgelder in empfindlicher Höhe.

Fristen verzögern das Verfahren

Wie hoch die Summe genau ist, könne die Sprecherin aus rechtlichen Gründen nicht mitteilen: „Die Höhe des Zwangsgeldes orientiert sich individuell an der Anzahl der zu beseitigenden Mängel beziehungsweise an den jeweils zu erfüllenden Handlungen.“ Das Gesetz gebe einen Rahmen, der von nur zehn bis maximal fünfzigtausend Euro reicht. Sollte der Eigentümer teilweise räumen, wäre das Zwangsgeld zu reduzieren. Das Landratsamt könnte auch eine Firma zur Beseitigung der Anhänger beauftragen, wenn weitere Fristen nicht eingehalten werden. Jedoch könnten alle Bescheide wiederum erst mal angefochten werden, sodass keine Zeitangabe gemacht werden könne, wann die illegalen Anhänger letztlich verschwinden.

Der Bürgermeister ist guter Dinge

Wie lange es dauert, bis das Grundstück von den illegal abgestellten Fahrzeugen und Anhängern befreit ist, lasse sich wegen der Fristen nicht genau sagen. Bürgermeister Clauss jedenfalls ist guter Dinge, dass es nicht allzulange dauern wird: „Wir als Gemeinde Kaisersbach hoffen, dass nun nach der mehrjährigen Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden Schwung in die Sache kommt“, ergänzt der Kaisersbacher Schultes. „Wir sind froh, dass sich das Landratsamt Rems-Murr-Kreis nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums nun intensiv um die Sache kümmert und werden den weiteren Fortgang genau beobachten.“

Immerhin: Der erste Rostfänger, ein blauer Auflieger, der oben an der Straße stand, ist vor ein paar Tagen weggebracht worden. Das wird auch im Sinne der Familie Hudelmaier sein, die seit einigen Monaten das Schwaben-Hotel betreibt und sich sichtlich bemüht, sowohl den Betrieb als auch den Außenbereich einladend zu gestalten.