Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt der SPD-Politikerin Sawsan Chebli recht und ändert den Spruch der Vorinstanz ab.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung im Berufungsverfahren weitgehend stattgegeben. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen“ beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt.