Die Koalition hatte im Juli die abschlagsfreie Rente eingeführt. Foto: dpa

Die Gewerkschaften wollen vom Verfassungsgericht überprüfen lassen, ob die Rente mit 63 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Überprüft werden soll ein Detail.

Berlin - Die umstrittene Rente mit 63 ohne Abschläge soll vom Verfassungsgericht überprüft werden. Dafür machen sich die Gewerkschaften stark. Wie in Berlin zu hören ist, wird eine Verfassungsbeschwerde gerade vorbereitet.

Überprüft werden soll ein Detail. Der Gesetzgeber hatte 2014 die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren eingeführt. Um Missbrauch zu verhindern, gelten in den zwei Jahren vor der Verrentung Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht als Beitragszeit. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn der Betrieb, in dem der Betroffene angestellt ist, aufgegeben wurde oder in die Insolvenz gegangen ist, zählen auch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Zeiten der Arbeitslosigkeit als Beitragszeit.

Diese Regelung soll nun vom Verfassungsgericht überprüft werden. Die Gewerkschaften sprechen von einer „willkürlichen Ungleichbehandlung“ etwa gegenüber Arbeitnehmern, denen betriebsbedingt gekündigt wurde.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte in einem Gutachten moniert, dass die Ausnahmen bei der Rente mit 63 womöglich gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.