Der Mann wurde zu eine lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild) Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 33 Jahre alter Mann ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine Noch-Ehefrau mit heißem Öl übergossen hatte. Die Richter legten ihm versuchten Mord mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zur Last.

Für den Angriff mit heißem Öl auf seine Noch-Ehefrau ist ein 33 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten dem Deutschen am Mittwoch versuchten Mord mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zur Last. Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord sprach ihn die Kammer frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine von ihm getrennt lebende Partnerin im Mai 2023 mit heißem Öl überschüttete. Die Frau brachte am Tattag die beiden gemeinsamen Söhne zu ihrem Noch-Ehemann. Die Kinder wurden bei dem Angriff durch Ölspritzer verletzt. 

Verteidigung plädierte auf eine maximal vierjährige Haft

Mit der Tat habe der Mann „keine finale Niederlage“ im „Machtkampf“ mit seiner Noch-Ehefrau hinnehmen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Polnik und bezog sich auf entsprechende Äußerungen des Angeklagten in Chats. Der Mann habe sich tagelang ausgemalt, wie er oder jemand anderes die Frau töten oder ihr das hübsche Gesicht zerstören würde.

Die Staatsanwaltschaft plädierte vergangene Woche einer Justizsprecherin zufolge auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter Anstiftung zum Mord und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger ging laut Sprecherin von Körperverletzung aus und plädierte auf eine maximal vierjährige Haft sowie darauf, seinen Mandanten vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freizusprechen.