Als der Grundstückseigentümer kam, waren die Bäume bereits gefällt. Foto: imago//Semenov

Die Stadt hat aus Sicherheitsgründen entlang des Ramsbachs acht stattliche Gehölze gefällt. Die Krux an der Sache: Die Bäume standen auf privatem Grund.

Der Mann staunte nicht schlecht, als er vor einigen Tagen auf sein Grundstück an der Taldorfer Straße in Stuttgart-Schönberg kam. Denn im hinteren Teil des Areals, entlang des Ramsbachs, waren mehrere große Bäume, zum Teil mit einem Stammdurchmesser von fast einem Meter, gefällt und abtransportiert worden.

Die Pressestelle der Stadt räumt gegenüber unserer Zeitung ein, dass auf dem Grundstück acht Bäume entfernt worden seien. Es habe sich um Gehölzarbeiten im Auftrag des Tiefbauamts zur Gewässerunterhaltung und Gewässerrenaturierung gehandelt. „Die Bäume mussten aufgrund von Krankheiten und Problemen mit der Standsicherheit entfernt werden. Die Maßnahmen dienten der Verkehrssicherung“, so die schriftliche Auskunft der Pressestelle. So quere in unmittelbarer Nähe ein Fußweg mit Brücke über den Ramsbach in Richtung Jugendfarm Birkach. Zudem habe man den Gewässerabfluss insbesondere nach Starkregenereignissen sicherstellen müssen, stellt die Stadt Stuttgart fest.

Wo verläuft die Grundstücksgrenze?

Die Krux an der Sache: Die Bäume standen auf privatem Grund. Das war den agierenden Personen aber nicht bewusst. Es habe sich um Gehölzarbeiten unmittelbar am öffentlichen Gewässer gehandelt, schreibt die Pressestelle. Und Gewässer seien öffentliches Eigentum, auch wenn sie möglicherweise durch ein privates Grundstück fließen. Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Fläche sei dann jeweils die Böschungsoberkante. Doch im Laufe der Zeit könne sich diese durch natürliche Vorgänge verschieben. „Offensichtlich hat dieser Sachverhalt nun in dem konkreten Fall dazu geführt, dass leider private Bäume entfernt wurden“, schreibt die Pressestelle und ergänzt: Eigentlich hätte der Grundstückseigentümer aus Ostfildern (Kreis Esslingen) nach der formalen Ankündigung und Aufforderung seitens der Stadt die Bäume auf eigene Kosten fällen lassen müssen. „Dies ist nun im vorliegenden Fall zum Bedauern des Tiefbauamts leider nicht geschehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Doch immerhin: „Mit dem betroffenen Eigentümer wurde zwischenzeitlich eine gütliche Einigung erzielt“, so die Stadt.