Das Landgericht spricht den Inspekteur der Polizei frei. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Stuttgarter Landgericht hat Andreas Renner, den Inspekteur der Polizei, vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Nun geht es trotzdem um seine berufliche Zukunft.

Am Ende war die Lage für die 5. Große Strafkammer unter Volker Peterke doch nicht eindeutig genug: Anders als die Staatsanwaltschaft sahen es der Vorsitzende Richter, seine Beisitzerin und die zwei Schöffinnen nicht als erwiesen an, dass Andreas Renner eine Kollegin im November 2021 sexuell genötigt haben soll. Er wurde am Stuttgarter Landgericht freigesprochen.

Zwölf Tage lang war verhandelt worden, am 13. nun fiel das Urteil. Obwohl die Beweisaufnahme sehr ausführlich war, blieben aus Sicht der Kammer am Ende Zweifel. Und damit konnte sie nur zum Freispruch kommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Polizistin waren zu einem anderen Schluss gekommen. Sie hielten die Aussage der Hauptkommissarin für glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem sollte Renner eine Geldauflage in Höhe von 16 000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen bezahlen. Der Anwalt der Nebenklägerin hatte keine Forderung nach einem Strafmaß gestellt.

Die Polizistin hatte sich im November 2021 der Landespolizeipräsidentin anvertraut und warf Renner vor, es sei bei einem Kneipenbesuch zu dem Übergriff gekommen. Er soll mit ihr vor die Tür des Lokals in Bad Cannstatt gegangen sein und sie genötigt haben, ihn im Intimbereich anzufassen. Der Kneipenbesuch war auf dem Band einer Überwachungskamera dokumentiert.

Bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr sind Polizeibeamte automatisch ihren Beamtenstatus los. Wie es für Renner beruflich weitergeht, ist mit dem Abschluss des Strafverfahrens noch nicht abschließend geklärt. Nun folgt das Disziplinarverfahren des Landespolizeipräsidiums. Dieses war bis zum Ende des Prozesses am Landgericht ausgesetzt.