Vor dem Ulmer Landgericht wurden die beiden Vierfachmörder von Eislingen verurteilt. Foto: dpa

Das Urteil gegen den zu einer Jugendstrafe verurteilten Mörder von Eislingen ist rechtskräftig.

Ulm - Das Urteil gegen den zu einer Jugendstrafe verurteilten Vierfachmörder von Eislingen (Kreis Göppingen) ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des 20- Jährigen hätten keine Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Ulm am Donnerstag.

Das Landgericht hatte den jungen Mann Ende März wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Er hatte mit einem 19-Jährigen dessen Eltern und beiden älteren Schwestern in der Nacht zum Karfreitag vergangenen Jahres erschossen. Der 19-Jährige erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Sein Verteidiger hatte in der vergangenen Woche Revision eingelegt.