Rund 850 Millionen Euro Schaden sollen die Täter angerichtet haben. Foto: dpa

Das Karussell zum Multimillionen-Steuerbetrug war ohne sie nicht möglich: Gegen sieben frühere Beschäftigte der Deutschen Bank sind die Urteile gefallen. Nur einer muss den Gang ins Gefängnis fürchten.

Frankfurt/Main - In der Frankfurter Prozess-Serie um millionenschwere Steuerhinterziehung sind die meisten beteiligten Angestellten der Deutschen Bank mit Bewährungsstrafen davongekommen. Das Frankfurter Landgericht verurteilte am Montag nur einen der sieben Angeklagten wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe, die nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Der 55 Jahre alte frühere Abteilungsleiter soll nach dem Willen des Gerichts für drei Jahre in Haft. Die Kammer blieb damit ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal Revision an.

Die Täter sollen in ihren Funktionen bei der Deutschen Bank in den Jahren 2009/2010 einen umfangreichen Handel mit EU-Emissionsrechten organisiert haben, bei dem eine externe, internationale Tätergruppe einen Umsatzsteuerschaden von zusammengerechnet rund 850 Millionen Euro angerichtet hat. Das illegale Umsatzsteuerkarussell über dubiose Handelsfirmen mit Namen wie „Lösungen“, „Vector“ oder „Roter Stern“ war 2010 bei einer Großrazzia aufgedeckt worden. In einer Reihe von Prozessen sind bereits zwölf Beteiligte zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden.

Bewährungsstrafen für fünf weitere Banker

Fünf weitere Ex-Bankangestellte erhielten am Montag Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren, einem siebten wurde eine Geldstrafe nur angedroht. Sie müssen zudem Geldbußen zwischen 10 000 und 200 000 Euro leisten. Das Gericht schätzte sie inklusive des Vorgesetzten sämtlich als „Gehilfen“ des verurteilten Abteilungsleiters ein. Dieser habe sich weder ausreichend über seine Handelspartner informiert, noch sei er Hinweisen auf möglicherweise illegale Geschäfte mit dem notwendigen Nachdruck nachgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Bach bei der Urteilsverkündung.

Der Abteilungsleiter hatte als einziger der sieben Angeklagten kein Geständnis abgelegt, was das Gericht nach Bachs Aussage sofort strafmildernd berücksichtigt hätte. Er sei von seinen Kunden gezielt getäuscht worden, hatte der Familienvater mit vier Kindern ausgesagt. Das Risiko von Steuerhinterziehungen sei ihm von Beginn der Handelsaktivitäten an bewusst gewesen. Er habe sich aber überzeugen lassen, dass die Kunden der Deutschen Bank seriöse Geschäfte betrieben hätten. Er habe letztlich nur Bedenken gehabt, ob die Geschäfte den Ruf der Bank schädigen könnten.

Dem Urteil zufolge hat sich der nun vor dem Ruin stehende Mann nicht selbst bereichert und hat auch keine falsche Steuererklärung abgegeben. Man sehe daher zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Revision in Karlsruhe, sagte sein Anwalt Wolf Schiller.

Deutsche Bank selbst steht nicht am Pranger

In der Deutschen Bank habe damals ein „Klima der Risikobejahung“ geherrscht, das man dem Angeklagten als mildernden Umstand zugutehalten müsse, sagte Richter Bach. Auch habe das Institut die damals entstandene Steuerschuld längst ausgeglichen. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt. Unter den noch rund 100 offenen Ermittlungsverfahren der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft befinden sich laut Justiz aber noch weitere Bank-Beschäftigte.

Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.