Das angeklagte Ehepaar wird beschuldigt, im Nachbarhaus eine 55-Jährige erstochen und einen 70-Jährigen erstickt zu haben. (Archivbild) Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Zwei Menschen starben. Es ging wohl um Geld - wie so oft bei Mordfällen. Nach der Verurteilung zu lebenslangen Haftstrafen beabsichtigt das beschuldigte Ehepaar den Richterspruch anzufechten.

Nach der Verurteilung zu lebenslangen Haftstrafen wegen eines Doppelmordes in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) hat das beschuldigte Ehepaar Revision eingelegt. Wie das Landgericht Memmingen am Mittwoch berichtete, hat auch der dritte Angeklagte, ein Freund des Paares, einen entsprechenden Rechtsmittelantrag gestellt. Der 33-Jährige aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) soll dem Ehepaar ein Alibi besorgt und für die Tat ein Auto zur Verfügung gestellt haben. Er wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

In der vergangenen Woche waren ein 38-Jähriger und seine 33 Jahre alte Ehefrau jeweils wegen zweifachen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Nach Überzeugung der Strafkammer hatten die Eheleute aus Altenstadt im Nachbarhaus aus finanziellen Motiven gemeinschaftlich eine 55 Jahre alte Frau mit zahlreichen Stichen erstochen und einen 70-Jährigen erstickt.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft Urteil noch

Der verurteilte Mann ist der Sohn des getöteten Rentners, er hatte die Tat grundsätzlich eingeräumt. Die Verteidigung hatte für den 38-Jährigen jedoch nur zwölf Jahre Haft verlangt, die Anwälte plädierten bei den zwei weiteren Angeklagten auf Freisprüche. Nun müssen die Verteidiger in der vorgesehenen Frist die Revision noch begründen, dann wird der Fall dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt. Die Richter dort würden das Memminger Urteil in diesem Fall auf Rechtsfehler überprüfen.