Auf dem Parkplatz des Albert-Einstein-Gymnasiums in Böblingen traf sich der Angeklagte mit Bekannten, obwohl sie die Schule nicht besuchen. Foto: factum/Andreas Weise

Ein Mann flüchtete bei einer Kontrolle und hatte Glück, dass die Beamtin geistesgegenwärtig reagierte – sonst stünde er wegen eines Tötungsdeliktes vor Gericht.

Böblingen - Die Polizistin wollte seine Flucht verhindern, doch der junge Mann fuhr einfach los. Nur durch einen Sprung zur Seite rettete sich die Frau davor, von ihm überfahren zu werden. Mit ihrem Kollegen hatte sie den damals 20-Jährigen am 15. Mai in Böblingen kontrolliert, weil ein Bekannter von ihm einen Joint geraucht hatte. Am Amtsgericht musste er sich nun für die Tat verantworten: Die Anklage lautete auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff eines Amtsträgers bei einer Diensthandlung. Der junge Mann räumte die Tat ein und wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Sein Blick signalisierte Entschlossenheit

„Sein Blick hat deutlich signalisiert: Ich bin zu allem bereit“, berichtete die Polizistin als Zeugin und Nebenklägerin vor Gericht. Mit einer halben Autolänge Abstand hatte sie sich auf Höhe eines Kotflügels vor den Wagen gestellt. Sie hörte noch, wie die Reifen quietschten. Wie sie sich dann wegdrehte, daran kann sie sich nicht erinnern. Zu einer Berührung mit dem großen BMW des Angeklagten kam es dennoch, die Prellungen am Knie, an der Hüfte und an der Hand schmerzten wochenlang. „Ich habe in der Situation tatsächlich mein Leben in Gefahr gesehen“, sagte die Oberkommissarin. Wenig später stellte sich der Angeklagte. Mit Hilfe eines Drogenspürhundes wurde daraufhin sein Auto durchsucht. „Er hat aufgeregt im Kofferraum geschnüffelt, aber das war es auch“, sagte die Polizistin.

In Zivil war sie mit ihrem Kollegen auf Streife am Albert-Einstein-Gymnasium vorbeigelaufen, weil dessen Hausmeister von Vandalismus, Jointstummeln und Brandspuren auf dem Schulhof berichtet hatte. Prompt sahen sie, wie ein Auto dort anhielt und vier Personen ausstiegen. Einer ließ beim Anblick der Beamten seine Haschzigarette fallen und trat mit dem Fuß darauf. Die Polizisten nahmen die Personalien der jungen Leute auf und durchsuchten sie, fanden jedoch nichts. Die Kontrolle war im Prinzip beendet, als der Angeklagte plötzlich die Flucht ergriff. „Diese Sinnlosigkeit“ erstaunte die Oberkommissarin auch noch vor Gericht.

Aus Panik davon gebraust

Mit Panik begründete der mittlerweile 21-Jährige sein Verhalten. Einige Monate zuvor hatte er ebenfalls einen Joint geraucht und war dann beim Autofahren erwischt worden. Das Rauschmittel kostete ihn den Führerschein. Einmalig sei der Drogenmissbrauch gewesen, beteuerte er, weil sein Großvater gerade gestorben und er in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen sei. „Ich wollte nur weg aus der Situation“, erklärte er, um nicht wieder mit Drogen in Zusammenhang gebracht zu werden und damit die Wiedererlangung seines Führerscheins zu gefährden. Der junge Mann lebt in Herrenberg in der Wohnung seiner Eltern, er arbeitet als Produktionshelfer und will im März eine Ausbildung zum Maschinenführer in dem gleichen Unternehmen beginnen.

Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten nach dem Strafrecht für Erwachsene zu verurteilen. Er gehe seinen Weg und habe keine Suchtproblematik, erklärte er. Das Geständnis rechnete er ihm positiv an, „auch wenn er über die wahre Motivlage lügt“. Ein Jahr und sechs Monate forderte der Staatsanwalt als Strafe sowie ein Schmerzensgeld von 2000 Euro. Der Verteidiger sah bei der Polizistin ein Mitverschulden, weil sie gegen die Dienstvorschrift der Eigensicherung verstoßen habe. Er verwies noch darauf, dass sein Mandat bislang nicht vorbestraft ist.

Die Polizistin erspart ihm eine schlimmere Anklage

Eigentlich müsste der Angeklagten der Polizistin die Füße küssen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. „Allein durch ihr Zutun befinden Sie sich auf freiem Fuß“, ansonsten wäre er wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt worden. Ihr ein Mitverschulden zu unterstellen, hielt der Richter für geradezu anstößig. Er wandte das Jugendstrafrecht an, weil er den 21-Jährigen als unselbstständig einstufte. Neben der Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldbuße darf der junge Mann noch mindestens 18 Monate lang nicht Autofahren. Danach muss er die Verkehrspsychologen davon überzeugen, ihm den Führerschein zurückzugeben.